Betrug bei Corona Hilfen / Zuschüssen - Anwalt für Strafrecht bei Vorladung und Hausdurchsuchung

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Die Corona Pandemie stellt die Gesellschaft vor nie dagewesene Herausforderungen. Insbesondere für die finanziellen Problemen in der Wirtschaft, ob für kleine Firmen, große Konzerne oder Freiberufler soll mithilfe von krisenbedingten Entlastungsmöglichkeiten Abhilfe geschaffen werden.

Neben einer Erleichterung der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen oder dem Kurzarbeitergeld, können Betroffene auch Corona-Soforthilfen in Form von Krediten beantragen. Da dies für Unternehmer und Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen gelten soll und Anträge online durch jedermann gestellt werden können, droht das Milliardenschwere Hilfspaket missbraucht zu werden und birgt damit strafrechtliche Gefahren.

Gerade wer beim Ausfüllen eines Hilfsantrags vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Informationen angibt, kann sich strafbar machen. In Betracht kommen verschiedene Straftatbestände. Wer beispielsweise falsche Einkommens- oder Vermögensverhältnisse angibt, kann sich des Betrugs oder Subventionsbetrugs strafbar machen. 

Wann mache ich mich des Betruges gem. § 263 StGB strafbar?

Grundsätzlich macht sich gem. § 263 StGB strafbar, wer das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Hierauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Was umfasst die Tathandlung des Betrugs gem. § 263 StGB?

Damit ein Betrug vorliegt, muss der Täter über Tatsachen getäuscht haben. Der Versuch ist strafbar.

Was bedeutet Täuschen i.S.v. § 263 StGB?

Eine Täuschung kann in drei Tatvarianten durch Vorspiegeln falscher, Entstellen oder das Unterdrücken wahrer Tatsachen erfolgen. Im Fokus steht dabei in jedem Fall das bewusst irreführende Einwirken auf das Vorstellungsbild des Opfers. Getäuscht werden kann ausdrücklich, also durch falsche Angaben oder Äußerungen, konkludent, sodass sich beispielsweise aus dem Zusammenhang eine schlüssige, aber letztlich falsche Annahme treffen lässt, die der Täter dem Prinzip nach stillschweigend miterklärt, oder auch durch Unterlassen, klassischerweise, indem nicht auf eine Unrichtigkeit hingewiesen wird.

Was sind Tatsachen gem. § 263 StGB?

Tatsachen sollen alle vergangenen oder gegenwärtigen Sachverhalte, Geschehnisse oder Zustände, die objektiv bestimmbar und dem Beweis zugänglich sind, umfassen. Interessanterweise sind hiermit nicht nur äußere, sondern auch innere Zustände gemeint. So kann sich auch strafbar machen, wer über psychische Zustände, wie z.B. Absichten, Motive oder Vorstellungen täuscht.

Was umfasst ein Irrtum gem. § 263 StGB?

Ein Irrtum im Sinne der Vorschrift meint das Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit, wodurch eine falsche Vorstellung der Realität geschaffen wird. Strafbar macht sich hier nicht nur wer einen solchen Irrtum erzeugt, sondern auch, wer ihn unterhält, das heißt wissentlich aufrechterhält, auch wenn die Fehlvorstellung durch eine andere Person initiiert wurde.

Schließlich muss der Irrende im Rahmen des Selbstschädigungsdelikts des Betruges in seinem Fehlglauben durch eine selbst getätigte Vermögensverfügung einen Vermögensschaden erleiden. Ob ein Schaden vorliegt, lässt sich mithilfe einer Schadensberechnung ermitteln, die die Vermögenspositionen vor und nach dem Zeitpunkt der Vermögensverfügung vergleicht.

Muss ich mir meines Betruges bewusst sein? Welche Formen des Betruges gibt es?

Grundsätzlich ist § 263 StGB ein Vorsatzdelikt, das heißt, ich muss gezielt mit der Absicht, wissentlich und willentlich oder billigend in Kauf genommen haben, zu betrügen. Weiter erfordert der Straftatbestand die Absicht des Täters, sich zu bereichern. Ihm muss es demnach gerade darauf ankommen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. 

Welche Formen des Betruges gibt es?

Es kann darüber hinaus auch ein besonders schwerer Fall des Betrugs vorliegen, wodurch eine Strafschärfung indiziert wird. Es droht dann eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Unter andrem zählen hierzu der gewerbsmäßige oder durch eine Bande begangene Betrug.

Darüber hinaus verzeichnet das Strafgesetzbuch weitere Formen des Betruges, wie den Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagenbetrug, Versicherungsbetrug, Erschleichen von Leistungen und den Kreditbetrug.

Im Zusammenhang mit Falschangaben in Anträgen für Corona-Soforthilfen spielt der Subventionsbetrug eine bedeutende Rolle. Der Subventionsbetrug ist detaillierter geregelt und verdrängt die Regelungen des Betruges nach § 263 StGB

Was ist ein Subventionsbetrug gem. § 264 StGB?

Gem. § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich des Subventionsbetrugs strafbar, wer gegenüber der für die Bewilligung der Subvention zuständigen Behörde unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

Was ist bei der Stellung eines Hilfsantrags zu beachten?

Grundsätzlich ist man bei der Antragsstellung für derartigen Hilfen dazu verpflichtet, die Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben, die für die Gewährung oder Höhe der zu beantragenden Leistungen ausschlaggebend sind.

Kann ich mich auch nach der Antragsstellung noch strafbar machen?

Weiter macht sich strafbar, wer die an die Subvention gebundenen Verwendungsbeschränkungen nicht einhält (§ 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB), wer den Subventionsgeber über erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 264 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder eine durch unrichtige oder unvollständig angegebene Informationen erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder die solche betreffende Tatsachen gebraucht (§ 264 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Kann ich mich auch als Arbeitsnehmer strafbar machen?

Tatsächlich kann sich auch ein Arbeitsnehmer strafbar machen, wenn er beispielsweise im Rahmen einer eigentlichen Kurzarbeit wissentlich zu einer fehlerhaften Dokumentation seiner Arbeitszeiten beiträgt, in dem er sich gezielt früher ausstempelt, obwohl er seine Arbeitszeit tatsächlich in vollem Umfang ableistet. In Betracht kommt dann eine Beihilfehandlung gem. §§ 263, 27 StGB. Die Strafe des Gehilfen orientiert sich gem. § 27 Abs. 2 StGB an der Strafandrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 StGB zu mindern

Welche Strafe steht auf einen Subventionsbetrug gem. § 264 StGB?

Wer einen Subventionsbetrug begeht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen erhöht sich die Strafe auf ein Mindeststrafmaß von sechs Monate bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Wann begehe ich einen besonders schweren Fall des Subventionsbetrugs gem. § 254 Abs. 2 StGB?

Besonders schwer ist ein Subventionsbetrug dann, wenn der Täter aus grobem Eigennutz oder unter der Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege handelt. Darüber hinaus fallen hierunter auch solche Fälle, in denen ein Amtsträger seine Befugnisse missbraucht oder die Hilfe eines solchen Amtsträgers ausnutzt wird.

Kann meine Strafe gemindert werden?

Wird ein Subventionsbetrug leichtfertig begangen, kann sich das Strafmaß (§ 264 Abs. 4 StGB) auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reduzieren.

Kann ich eine Verurteilung noch verhindern, wenn ich den Subventionsbetrug schon begangen habe?

Gem. § 264 Abs. 5 StGB wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, dass aufgrund der Tat die Subvention gewährt wird. Man spricht hier auch von tätiger Reue. Wird die Subvention allerdings auch ohne Mitwirken des Täters nicht gewährt, so muss er sich zumindest freiwillig und ernsthaft bemüht haben, zu verhindern, dass ihm eine Subvention zugkommen wäre. Wenn die Subvention ausgezahlt wurde, ist keine tätige Reue möglich.

Mit was muss ich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens rechnen?

Betroffene erlangen oft Kenntnis durch das gegen sie laufende Strafverfahren, in dem sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten. Gleichzeitig kann auch eine Hausdurchsuchung erfolgen. An dieser Stelle ist insbesondere aus das Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. Es müssen keine Äußerungen gegenüber der Polizei hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe getätigt werden, weiter muss eine Hausdurchsuchung lediglich geduldet, hieran aber nicht weitergehend mitgewirkt werden.

Wieso sollte ich umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren?

Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, umgehend einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zu kontaktieren. Der Grad zurück in die Rechtmäßigkeit ist schmal und sollte in jedem Fall durch juristische Fachunterstützung angeleitet werden. Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht stehen wir ihnen gerne beratend zur Seite und vertreten bereits bundesweit Mandanten, die ein Strafverfahren aufgrund von Corona-Soforthilfen befürchten. Mithilfe eines Fachanwalts für Strafrecht kann, sollte bereits Ermittlungen gegen Sie laufen, auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hingewirkt werden.

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