Betrug bei weltzins.de! Anleger sollten schnell handeln! Anwalts-Info für Anleger!

  • 2 Minuten Lesezeit

Für Anleger, die bei dem Anbieter weltzins.de Gelder angelegt haben, wird es höchste Zeit, zu handeln.

Inzwischen steht fest, dass dieser Anbieter betrügerisch gehandelt hat.

Vor einiger Zeit hat bereits die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mitgeteilt, dass der Betreiber der Internetseite weltzins.de mit angeblichem Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Anbieter weltzins.de hatte somit zu keinem Zeitpunkt die Erlaubnis, in Deutschland Festgeldanlagen, Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Nunmehr ist der Anbieter weltzins.de für Anleger nicht mehr zu erreichen. Weder ist eine telefonische Kontaktaufnahme noch eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich, auch können die Anleger nicht mehr auf ihre Konten zugreifen. Die Homepage ist ebenfalls nicht mehr aufrufbar.

Betreibt eine Firma ohne die dafür erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form eines Einlagengeschäft, wird mit dieser unerlaubten Tätigkeit das Kreditwesengesetz als Schutzgesetz verletzt. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers, zudem stehen strafrechtliche Konsequenzen im Raum.

Handlungsempfehlung

Anleger, die bei weltzins.de Gelder angelegt haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen mit der Zielsetzung, das eingezahlte Kapital zeitnah zurückzuerhalten.

Möglichkeiten

  • durch die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden besteht die Möglichkeit, die Empfängerkonten zur arrestieren und dort vorhandene Gelder zu sichern
  • es sind Schadensersatzansprüche denkbar gegen beteiligte Banken, z.B. in Hinblick auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
  • gegebenenfalls haben beteiligte Banken auch gegen Compliance-Vorschriften verstoßen, z.B. indem sie die Identität und den Hintergrund der jeweiligen Inhaber der Empfängerkonten nicht oder nicht ausreichend geprüft haben, dies ist ein Verstoß gegen den Compliancegrundsatz „know your customer“ (KYC))

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits über 120 Mandanten, die auf eine ähnliche Weise (Vortäuschen einer Investmentbank oder Investmentfirma über gefälschte Homepages) geschädigt wurden. Diese Fälle haben die Gemeinsamkeit, dass die Vermögensschäden durch (existierende oder nur vorgetäuschte) Firmen verursacht wurden, die keinerlei Erlaubnis nach dem KWG hatten und somit unerlaubt in Deutschland Einlagengeschäfte betrieben haben.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah,

  • ob die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sinnvoll ist
  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese bestehen,
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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