Deutsche Lichtmiete: Vermittler-/Beraterhaftung, Anwaltsinfo für Anleger

  • 4 Minuten Lesezeit

1. Anlagekonzept

Die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete bot Anlegern im Zeitraum 2018-2021 Investments in Form von Inhaberschuldverschreibungen an. Emittiert wurden vier Anleihen, und zwar:

  • EnergieEffizienzAnleihe 2022
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025
  • EnergieEffizienzAnleihe 2027

Zuvor war es für Anleger möglich, Direktinvestments in die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete vorzunehmen. Das Geschäftsmodell bestand einfach ausgedrückt darin, Lichtanlagen zu kaufen, an Unternehmen zu vermieten und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen. Finanziert wurde dieses Geschäftsmodell durch das Kapital der Anleger.

2. Anfangsverdacht des gemeinschaftlichen Betruges und Durchsuchungsbeschlüsse

Am 09.12.2021 teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg in einer Pressemitteilung mit, dass wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden. Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume der Verantwortlichen sowie der Unternehmensgruppe.

Laut der Pressemitteilung besteht der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten während des Laufs des Direktinvestitionsprogramms erkannt hätten, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtung zu generieren. Gleichwohl wurde im Zeitraum 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaberschuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) eingeworben.

3. Insolvenzantrag

Am 30.12.2021 stellten nunmehr mehrere Unternehmen der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete Insolvenzantrag. Die Konsequenz ist, dass Anleger nicht mehr mit der (vollständigen) Rückzahlung ihrer Investition sowie der Zinsen rechnen können. Vielmehr drohen hier erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust. Allenfalls besteht für Anleger, soweit das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Erfahrungsgemäß ist jedoch, wenn überhaupt, nur mit geringen Rückzahlungen zu rechnen, die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland liegt bei 6,1 % (Stand 2018).

4. Möglichkeiten der Anleger

Anleger sollten unverzüglich prüfen lassen, gegen wen Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz möglich sind. Da der Vertrieb der Anleihen unter anderem über Anlagevermittler bzw. Anlageberater erfolgte, sind (Schadensersatz-) Ansprüche insbesondere gegen diesen Personenkreis gezielt zu prüfen.

Anlageberater schulden immer eine anlegergerechte und objektgerechte Beratung.

anlegergerecht: 

Im ersten Schritt muss sich der Anlageberater über die Person, den Wissensstand und die finanziellen Verhältnisse, die konkreten Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren, bevor er eine konkrete Anlageform empfiehlt

objektgerecht: 

In einem zweiten Schritt muss der Anlageberater den Anleger über das konkret ausgewählte Anlageprodukt informieren und aufklären, d.h. es muss eine Aufklärung über sämtliche Eigenschaften und Risiken erfolgen, die für die Anlageentscheidung im Einzelfall wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Anlagevermittler haben die Pflicht, das Anlagekonzept der von Ihnen vermittelten Kapitalanlage zumindest auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen. Nur dann kann der Anlagevermittler sachgerechte Auskunft erteilen. Wird die Kapitalanlage, wie vorliegend, anhand eines Prospektes vertrieben, ist der Anlagevermittler verpflichtet, das Prospekt einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Konkret ist zu prüfen, ob im Prospekt das Beteiligungsobjekt schlüssig dargestellt wird und ob die im Prospekt enthaltenen Informationen sachlich richtig und vollständig sind. Unterlässt ein Vermittler diese Prüfung, so ist er zumindest verpflichtet, den Anleger darauf hinzuweisen.

Erfahrungsgemäß sind solche Kapitalanlageberatungen bzw. Kapitalanlagevermittlungen in vielen Fällen fehlerhaft. Oft informiert sich der Berater/Vermittler schon nicht über die Anlageziele und die Risikobereitschaft seines Kunden. Oft werden auch die Risiken einer Kapitalanlage vom Anlageberater/Anlage Vermittler verschwiegen oder zumindest verharmlost, damit schneller bzw. leichter einen Vertragsabschluss und damit ein Provisionserlös erzielt werden kann. Auf Ziffer nach lästigen die Anlageberater/Anlagevermittler auch ihre Pflicht, das Kapitalanlageprospekt in Hinblick auf die Plausibilität zu überprüfen; Ungereimtheiten und Widersprüche werden dann nicht erkannt oder der Anleger wird darüber nicht aufgeklärt.

Verletzt ein Anlageberater bzw. ein Anlagevermittler die oben aufgeführten Aufklärungs- und Prüfungspflichten, löst dies Schadensersatzansprüche des Anlegers aus.

5. Unsere Handlungsempfehlung

Etwa 5000 Anleger haben bis zu 200 Millionen € in die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete investiert.

Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete sind nach den gestellten Insolvenzanträgen nicht mehr sinnvoll.

Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen sind denkbar, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedoch aufgrund der im Raum stehenden Summe fraglich. Schadensersatzansprüche gegen Treuhänder und Wirtschaftsprüfer sind denkbar, jedoch ungleich schwieriger zu beweisen und durchzusetzen.

Anleger sollten daher unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoption prüfen lassen, insbesondere in Hinblick auf Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater/Anlagevermittler. Diese verfügen im Allgemeinen über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns unter 06221/7280565 an, Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. Gerne können Sie sich auch jederzeit per E-Mail info@ra-bellmann.de an uns wenden.


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