Betrugsfall BWF-Stiftung: Oberlandesgericht bestätigt Haftung des Anlageberaters in 2. Instanz

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Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile insolventen BWF-Stiftung geworden. Am 17.06.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bund Deutsche Treuhandstiftungen e.V., welche Träger der BWF-Stiftung war, eröffnet. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil wohl nie wirklich vorhanden war.

Jetzt hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ein von der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erstrittenes Urteil, welches einen Anlageberater verpflichtet die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500 Euro an den Anleger zu erstatten, bestätigt.

Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts, welches festgestellt hatte, dass der Anlageberater den Anleger weder auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hatte, noch seiner Pflicht zu Plausibilitätskontrolle nachgekommen war.

„Vielfach wurde die Anlage bei der BWF-Stiftung an Anleger vertrieben, ohne dass sich die Anlageberater mit dem Geschäftsmodell umfassend auseinandergesetzt haben“, sagt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth.

Aus dem Insolvenzverfahren eine erhebliche Quote zu erhalten gilt als unwahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, andere Haftungssubjekte in Anspruch nehmen zu können. „Mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht haben Anleger der BWF-Stiftung gute Aussichten Schadenersatzansprüche erfolgreich gegen ihre Anlageberater geltend zu machen“, erläutert er weiter.

Die Entscheidung zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen sein kann, Schadenersatzansprüche gegen dritte Anspruchsgegner zu prüfen und diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenskompensation darstellt.

„Geschädigte Anleger sollten sich nicht auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens verlassen und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Hierbei ist stets auch die Verjährung möglicher Ansprüche im Blick zu behalten.“, so der Fachanwalt der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Betroffene Anleger können sich per E-Mail an die Kanzlei wenden und sich dort für weitere Informationen registrieren.



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