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Bewährungsstrafe wegen Hasskommentaren auf Facebook

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Mit Urteil vom 04.02.2016 hat das Amtsgericht Wolfratshausen einen 30-jährigen Angeklagten nach zwei Hasskommentaren auf Facebook wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zusätzlich wurde ihm auferlegt, 80 Stunden in einer Einrichtung für Asyl- und Flüchtlingshilfe zu arbeiten.

Der bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte bezeichnete bei Facebook Flüchtlinge als „Kanackenpack“ und forderte auf, diese an der Grenze zu erschießen oder zu vergasen. Zwar löschte er wenige Stunden später diese Posts wieder, jedoch waren sie inzwischen von anderen Facebook-Usern ausgedruckt und der Polizei übergeben worden.

Im Rahmen der Hauptverhandlung hat sich der Angeklagte dahingehend eingelassen, dass sein Verhalten eine unüberlegte Affekthandlung gewesen sei. Dies sei eine Folge von schlechten persönlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen gewesen. Der Angeklagte gab an, als Selbstständiger dafür zuständig zu sein, an Bahnhöfen Plakate anzubringen. In Zusammenhang mit dieser Tätigkeit sei es zu mehreren Zwischenfällen mit Flüchtlingen gekommen. Dabei sei ihm beispielsweise die Leiter weggetreten oder sein Handy geklaut worden.

Die Staatsanwaltschaft sah diese Hintergründe jedoch nicht als Entschuldigung an.

Das Gericht verhängte schließlich wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe, die jedoch trotz seiner Vorstrafen noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Strafmildernd wurde hier berücksichtigt, dass der Angeklagte die Posts wieder entfernt hat. Gleichzeitig machte der Richter jedoch auch klar, dass Facebook kein rechtsfreier Raum sei, in dem man jeden Müll rausposaunen könne, den man im Kopf habe.

Das Urteil ist kein Einzelfall. In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Strafen wegen Hasskommentaren im Internet verhängt.


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