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Bewährungsstrafe wegen sexueller Belästigung

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Mit einem Urteil vom 12.05.2017 hat das Amtsgericht München, Aktenzeichen: 831 Ds 454 Js 114348/17, einen 24-jährigen Angeklagten wegen zweifacher sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall fasste der Angeklagte am 22.01.2017 in München grinsend einer 36-jährigen Frau unvermittelt mit der rechten Hand über der Hose vorne in den Schritt. Anschließend entfernte er sich lächelnd.

Am 29.01.2017 setzte sich der Angeklagte in einer S-Bahn neben eine 18-jährige junge Frau und wollte eine Unterhaltung mit ihr beginnen. Sie sagte ihm, dass sie sich nicht mit ihm unterhalten wolle. Daraufhin legte er seine Hand über ihrer Hose auf ihren Oberschenkel und strich ihr mit der Hand an der Innenseite des Oberschenkels in Richtung Intimbereich. Anschließend strich er ihr über ihre Wange und verlangte ihre Handynummer. Die junge Frau schüttelte ihren Kopf und wollte das Abteil verlassen. Dies versuchte er zu unterbinden, indem er sein Bein waagerecht vor die Sitzgruppe hielt. Als sie sich woanders hinsetzte, folgte ihr der Angeklagte mehrmals und versuchte sie schließlich am Weggehen zu hindern. Schließlich gelang es der jungen Frau, sich zu befreien und die S-Bahn zu verlassen. Der Angeklagte wurde festgenommen und befand sich bis zu der Verhandlung in Untersuchungshaft. 

Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht, dass es sich bei dem Griff in den vorderen Schambereich um einen relativ massiven Übergriff handelte. Für die erste Tat verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, für die zweite Tat eine solche von 10 Monaten – es bildete daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Strafe konnte jedoch zu Bewährung ausgesetzt werden, da der junge Mann in der Verhandlung Einsicht und Reue gezeigt und sich von seinem Verhalten deutlich distanziert hatte. 


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