BMW Dieselskandal Urteil: BMW muss wegen Thermofenster Schadensersatz zahlen

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Mit Urteil vom 21.12.2023 hat das Landgericht Essen die BMW AG im Dieselskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 2 O 197/22). 

Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug – einen BMW Gran Coupé – im August 2019 zum Preis von 24.901,00 Euro als Gebrauchtwagen erworben und im September 2023 zu einem Preis von 15.000,00 Euro wieder verkauft. Das Gericht entschied, dass die BMW AG dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen hatte.

Die beklagte BMW AG hatte den Vortrag des siegreichen Klägers nicht bestritten, dass sein BMW mit der Abgasnorm Euro 6 über eine temperaturgeführte Regelung der Abgasrückführung (sogenanntes „Thermofenster“) verfügt. Das Abgasrückführungssystem des Fahrzeugs entnimmt einen Teil der durch die Verbrennung erzeugten Abgase aus dem Abgasstrang und führt diesen zurück in den Ansaugtrakt, so dass dieser Anteil der Abgase zusammen mit der zugeführten Frischluft erneut an der Verbrennung im Brennraum teilnimmt. Diese Abgasrückführung bewirkt einen geringeren Ausstoß von NOx-Emissionen. Die sog. AGR-Rate beschreibt dabei das Verhältnis der in den Verbrennungsprozess rückgeführten Abgasmenge zu der Menge der zugleich zugeführten Frischluft. Wenn die Abgasrückführung reduziert wird, erhöht sich der NOx-Ausstoß.

BMW hat sich in der Vergangenheit gebetsmühlenartig vom Abgasskandal freigesprochen – zu Unrecht, wie das Landgericht Essen nun entschied. Das Gericht sprach dem Kläger auch unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Verkaufs des streitgegenständlichen BMWs eine Geldzahlung zu. Denn der BMW des Klägers hatte nach Ansicht des Landgerichts wegen der zum Kaufzeitpunkt vorhandenen Abschalteinrichtung nicht den Wert, von dem der Kläger damals ausging. 

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie gut die Chancen im Dieselskandal betroffener Autofahrer stehen, auch heute noch eine Entschädigung zu erhalten. 

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