Börsencrash durch Coronavirus – was tun bei Wertverfall von Aktien und Zertifikaten?

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Die Angst geht bei Anlegern um, was aus ihren Aktien und Zertifikaten wird. 

Mit der Ankunft des Coronavirus in Deutschland brechen die Aktienkurse ein. Die absehbare Pandemie mit einer Überlastung des Gesundheitssystems, der möglichen Schließung von Grenzen, der Absage von Großveranstaltungen und Reisen und dem Durchbrechen der Lieferketten lässt viele eine Rezession der Weltwirtschaft befürchten. Damit sind auch die Geldanlagen von Anlegern plötzlich massiv betroffen.

Was tun, wenn scheinbar vorteilhafte Zertifikate im Depot an Wert verlieren?

Die letzten zehn Jahre entwickelte sich der Aktienmarkt und die Zertifikate oft wie gedacht. Viele Anleger wurden zudem Zertifikate empfohlen, weil sie Aktien für zu risikohaft hielten. Zertifikate wurden als scheinbar sichere Anlage verkauft mit den Vorteilen, an der Wertentwicklung „partizipieren“ zu können. So erhielten die Anleger über Jahre eine für den Aktienmarkt bescheidene Rendite, die gut aussah.

In einer Krise wie aktuell werden aber die Risiken plötzlich sichtbar. Während nach oben die Gewinne bei Zertifikaten oft begrenzt wurden, kann der Absturz im Fall einer großen Krise bei Zertifikaten bodenlos sein.

Welche Auswirkungen hat die Krise auf die Anleger?

Der jetzige Crash im DAX und den weltweiten Aktienmärkten wird voraussichtlich dramatische Auswirkungen auf aktienbasierte Zertifikate haben. Es steht zu befürchten, dass zahlreiche Barrieren durchbrechen, weil der entsprechende Basiswert sich so negativ entwickelt.

Welchen Umfang der Crash haben wird, ist noch nicht vorauszusehen. Es ist aber zu befürchten, dass die Auswirkungen durchaus ein vergleichbares Potential haben, wie die Finanzkrise 2008. Durch die Insolvenz der Investmentbank Lehman brach der gesamte Aktienmarkt weltweit ein. Damals wurden nicht nur die Zertifikate in Mitleidenschaft gezogen, bei denen Lehman Emittentin war oder als Basiswert vereinbart war, sondern es erfolgte aufgrund der weltweiten Baisse ein Wertverfall bei nahezu allen Zertifikaten.

Juest+Oprecht Rechtsanwälte hat Erfahrung mit Zertifikaten in Krisenzeiten

Schon damals haben wir den jeweiligen „Mechanismus“ der Zertifikate analysiert und nach Aufklärungsdefiziten gesucht. Insbesondere der Fachanwalt Ulrich Husack und Partner von Juest+Oprecht Rechtsanwälte spezialisierte sich bereits vor der Lehman-Pleite darauf, Anleger, welche Zertifikate erwarben, zu beraten und zu vertreten. 

Rechtsanwalt Ulrich Husack vertrat auch „den“ Protagonisten der Lehman-Geschädigten, den inzwischen verstorbenen Privatanleger Bernd Krupsky aus Hamburg. 

So wurde vor dem Landgericht Hamburg für den Mandanten das erste positive Urteil erstritten, welches zwar letztlich vom Bundesgerichtshof zwar nicht bestätigt wurde, aber das Prozessrisiko der in Anspruch genommenen Banken derart verstärkte, dass diese vergleichsbereit wurden.

Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie mit der Bank verhandeln

Sollte es nunmehr zu einem vergleichbaren Szenario kommen, so nehmen Sie als Geschädigter gerne Kontakt zu Juest+Oprecht Rechtsanwälte auf. Wir analysieren „Ihr“ Zertifikat und werden dabei insbesondere nach Aufklärungsmängeln suchen, welche einen Ansatz für Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder Ihren sonstigen Berater sein können und verhandeln für Sie mit der Bank.

Wenn Sie selbst versuchen mit Ihrer Bank oder Sparkasse zu verhandeln, besteht die Gefahr, dass Sie von der Bank oder Sparkasse dabei über den Tisch gezogen werden: Gegen eine kleine Zahlung werden Privatanleger in derartigen Fällen nach Erfahrung von Juest+Oprecht Rechtsanwälte oft dazu gebracht, auf sämtliche weiteren Ansprüche vollständig zu verzichten. Wir als Rechtsanwälte können dann im Nachhinein oft nicht mehr viel tun. Lassen Sie sich daher von Anfang an von einem Fachanwalt begleiten.

Grundsätzlich ist ein persönlicher Kontakt zwischen Anwalt und Mandant immer sinnvoll; sollte es Ihnen aber nicht möglich sein, ein persönliches Beratungsgespräch durchzuführen, so sind wir auch gerne bereit, das Mandat per Telefon oder Mailkontakt durchzuführen.

Juest+Oprecht Rechtsanwälte wünschen allen Lesern eine gesunde Zeit!



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