Brexit: Unternehmen prüfen Schadensersatzklagen – Anwälte informieren über rechtliche Möglichkeiten!

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Ausländische Unternehmen, die in Großbritannien tätig sind, müssen sich durch den Brexit teilweise auf hohe Verluste einstellen.

Dadurch, dass diese Unternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren und eventuell bereits geplante Subventionen nicht in Anspruch genommen werden können, könnten vielen dieser Unternehmen, die in ihrer langfristigen Planung beeinträchtigt werden, erhebliche Verluste drohen, worauf Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist. „Viele dieser Unternehmen werden nun aufgrund der hohen zu erwartenden Verluste ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen wollen“, so Dr. Späth.

Dabei sollen Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass hier etliche bilaterale Handelsverträge bestehen, die intensiv geprüft werden müssten und Unternehmen eventuell die Möglichkeit geben, Großbritannien vor einem Investorengerichtshof auf Schadensersatz zu verklagen, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Teilweise bestehen hier sog. Investitionsschutzabkommen, wobei es sich um völkerrechtliche Verträge handelt, wobei Direktinvestitionen ausländischer oder juristischer Personen in einem fremden Staat rechtlichen Schutz genießen, wie z. B. auch gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen, um die es sich beim Brexit oder den damit zusammenhängenden Maßnahmen handeln könnte.

Weiter sollen Investoren wie Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass, sofern ein ausländischer Investor oder ein ausländisches Unternehmen Schäden an der Investition erleidet, die auf eine Verletzung von Investitionsschutzpflichten des Gaststaates zurückzuführen sind, der Gaststaat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt werden kann.

Unternehmen und Investoren, die vom Brexit betroffen sind und hierdurch Verluste zu erleiden haben, sollten somit nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen lassen.

Aufgrund der komplexen Sachlage und der vielfältigen zwischen den Staaten bestehenden Verträge sollte hierbei eine fachanwaltliche Prüfung vorgenommen werden.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002 und somit seit 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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