BtM per Post bestellt/Anhörung durch Polizei (Cannabis/Kokain/Extasy/MDMA)

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In Zeiten des Internethandels ist es möglich, so gut wie alles per Post zu bestellen. Viele Konsumenten beziehen ihre Betäubungsmittel heute nicht mehr vom "Dealer auf der Straße" sondern bestellen diese online. Der Versand erfolgt dann per Post.


Zunächst ist hier anzumerken:


Bereits der Erwerb von BtM stellt eine Straftat dar. 


Die Staatsanwaltschaft kann beim besitz einer geringen Menge zum Eigenkonsum das Verfahren einstellen. Sie muss es jedoch nicht einstellen. Insbesondere bei Beamten und Personen die in der Jugendpflege arbeiten wird ein Verfahren häufig nicht eingestellt. Über die Legalisierung von Betäubungsmitteln wie Cannabis kann man abendfüllend diskutieren. Dieses ändert jedoch nichts an der Strafbarkeit nach gegenwärtiger Rechtslage


Liegt überhaupt strafbarer Erwerb vor?


Der Zeitpunkt eines strafbaren Erwerbs von Betäubungsmitteln wird in der Rechtsprechung recht früh angenommen. Bereits die Bestellung im Internet genügt für einen Erwerb von Betäubungsmitteln. Anders sieht jedoch die Zuordnung dieser Bestellung zu einer konkreten Person aus. Hier ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörden nachzuweisen, dass die Betäubungsmittel auch tatsächlich durch den Empfänger bestellt wurden. Und hier beginnt auch die Arbeit im Einzelfall. Wie viele Personen hatten Zugriff auf den Briefkasten? Ist dieser besonders gesichert, oder kann jeder eine Bestellung aufgeben und das Paket dann, gegebenenfalls von außen, entnehmen? Sind möglicherweise bereits in der Vergangenheit Pakte gestohlen worden? Gibt es einen Mitbewohner der, möglicherweise, die Bestellung aufgegeben hat?


Das Schweigen lohnt sich!


Auch in, auf den ersten Blick, aussichtslosen Fällen lohnt es sich zunächst zu Schweigen. Oft ist eine Verfahrenseinstellung ohne Hauptverhandlung möglich. Bedenken Sie auch die empfindlichen Folgen die der Vorwurf für Ihre Fahrerlaubnis oder im  beruflichen Umfeld entfalten kann. Kontakten Sie einen Strafverteidiger. Diesr wird Akteneinsicht nehmen und die weiteren Schritte mit Ihnen planen.

Gerne berate ich Sie umfassend.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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