Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verteidigungsmöglichkeiten)

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Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt vergleichsweise oft vor. Wenn Ihnen vorgeworfen wird ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben scheinen die Verteidigungsmöglichkeiten zunächst eingeschränkt. Doch es gibt Ansätze welche das schlimmste oft verhindern.


a) Reden Sie auf keinen Fall selbstständig mit der Polizei.


Dieses gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht unmittelbar im fließenden Verkehr angehalten wurden. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörde einen Fahrzeugführer zu identifizieren. Die Eigenschaft als Fahrzeughalter genügt nicht. Vergleichsweise oft kommt der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aber auch in Kombination mit "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" vor. Hier ist oft nur das Kennzeichen und eine grobe Beschreibung des Fahrers bekannt. Schweigen kann in dieser Situation eine Verurteilung verhindern.


b) Werden Sie gegebenenfalls aktiv


Bei Ersttätern sind die Strafen relativ gering. Schwierig ist allerdings, dass für gewöhnlich eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt wird. In dieser Zeit können Sie keine Fahrerlaubnis erwerben. Werden Sie erneut auffällig, dann verlängert sich meist die Sperrfrist. Daher gilt es möglichst die Verhängung einer Sperrfrist zu verhindern um eine Fahrerlaubnis erwerben zu können. In einfachen Fällen kann dieses bereits durch eine, anwaltlich abgesprochene, Einlassung geschehen. Bei Wiederholungstätern hilft der Gang zum Verkehrspsychologen. Ein im Verkehrsstrafrecht erfahrener Verteidiger wird diese Möglichkeit mit Ihnen erörtern.


c) Bereiten Sie eine Einlassung vor


Manche Fälle sind für eine Einlassung geeignet. Für das Gericht wird der Anlass der Fahrt eine Rolle spielen. Wenn Sie  beispielsweise


  • Ein Auto nur wenige Meter bewegt haben.
  • Ihre schwangere Freundin ins Krankenhaus gefahren haben
  • grundsätzlich früher eine Fahrerlaubnis besaßen (und beispielsweise lediglich während eines Fahrverbots gefahren sind)
  • einen sonstigen nachvollziehbaren Grund für die Fahrt hatten


dann sollte dieses in einer Einlassung aufgearbeitet werden.


d) Suchen Sie einen örtlichen Verteidiger auf


Ein Verteidiger mit Ortsbezug kann Ihnen am besten helfen. Er kennt die Richter und weiß, welche Strafen zu erwarten sind und was eine Einlassung enthalten muss. Möglicherweise kann er, empfindliche, Nebenfolgen wie die Einziehung Ihres Fahrzeugs oder eine mehrjährige Fahrerlaubnissperre verhindern. Aber auch eine spätere Herabsetzung der Sperre ist möglich.


Als im Verkehrsstrafrecht erfahrener Verteidiger übernehme ich gerne Ihre Verteidigung. Sprechen Sie mich unverbindlich an.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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