Bundesrat stimmt Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € zu. Auch für Minijobber!

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Ab dem 1.10.2022  wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde eingeführt.

Dies hat der Bundestag  bereits in seiner Sitzung vom 3.6.2022 beschlossen.  Diesem Gesetz musste auch der Bundesrat zustimmen. Dieses Gesetz hat der Bundesrat nun abschließend  in seiner Sitzung vom 10.6.2022 gebilligt.

Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten. |

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Normalerweise schlägt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften, Arbeitgeber u.a. vertreten sind, regelmäßig Anpassungen - normalerweise zum 1. Juli des Jahres - am Mindestlohn vor, die dann durch eine Verordnung umgesetzt werden.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er bereits auf 10,45 Euro.

Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann  voraussichtlich wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs oder 450-Euro-Jobs) aus. Zeitgleich erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro.

Die Höchstgrenze für Beschäftigungen in der Gleitzone (Midi-Jobs) erhöht sich von aktuell 1.300 Euro auf 1.600 Euro im Monat.

Die Erhöhung betrifft mehr als sechs Millionen Menschen.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich alle auf die Erhöhung einstellen können.


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