Bundesregierung: Medikamente Verstorbener müssen vernichtet werden - Tipps für die Entsorgung!

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Die Bundestagsfraktion der Grünen weist in einer kleinen Anfrage vom 30.09.2015 auf die Kritik des Diözesan-Caritasverband Köln hin. Danach sind Hospize gesetzlich dazu verpflichtet sind, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Der Verband bewertet dies als medizinisch und ökonomisch unsinnig. Er verweist dabei auf eine eigene Hochrechnung, nach der allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen jährlich Medikamente im Wert von über 850.000 Euro vernichtet würden. Die Caritas fordert deshalb, dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.

Bundesregierung hält an bisheriger Regelung fest

Die Bundesregierung hat nun vor Kurzem auf die Anfrage der Grünen geantwortet. Sie will an der Vorschrift festhalten, dass stationäre Hospize die Arzneimittel verstorbener Patienten vernichten müssen.

Ingrid Fischbach (CDU), die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, schreibt dazu, dass die erneute Verordnung von Arzneimitteln, die zuvor für einen anderen Patienten bestimmt gewesen seien, mit guten Gründen in der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung nicht geregelt sei. In Deutschland dürften nur Apotheken rezeptpflichtige Präparate abgeben. Ein Dispensierrecht für Mediziner sehe das Gesetz ebenso wenig vor wie eine Bevorratungs- und Abgabebefugnis für Pflegeeinrichtungen oder Hospize.

Auch die Rücknahme von Arzneimitteln mit dem Ziel der erneuten Abgabe durch eine Apotheke sei problematisch, denn die Apotheke müsse für die Qualität der zurückgenommenen Ware einstehen. Da die Apotheke aber keine durchgehende Kontrolle über den Umgang mit den Präparaten in der jeweiligen Einrichtung habe, könne sie nicht für die Qualität einstehen. Darüber hinaus könnten auch Eigentumsverhältnisse einer Weiterverwendung von Restbeständen entgegenstehen.

Altarzneimittel müssen entsorgt werden – aber wie?

Also bleibt nichts anderes übrig, als die alten Arzneimittel zu entsorgen. Doch was ist dabei zu beachten? Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt (und das gilt auch für Pflegeeinrichtungen und -dienste):

  • Zunächst den Beipackzettel und die dortigen Entsorgungshinweise lesen und beachten.
  • Fehlen dort Hinweise, dann können Altmedikamente in den normalen Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist dies ein sicherer und umweltfreundlicher Entsorgungsweg. Das Ministerium erläutert: „Siedlungsabfälle werden zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, wodurch ggf. in Restabfällen enthaltene Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert werden. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.“
  • Auch wenn die Arzneimittel im Hausmüll landen, muss dafür gesorgt werden, dass diese nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen.
  • Arzneimittel auf keinen Fall über die Toilette oder das Waschbecken entsorgen!
  • Auch Apotheken bieten – wenn auch nicht flächendeckend – eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an.
  • Und: Städte und Gemeinden haben mitunter neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.

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