Bundestag verabschiedet Erbschaftssteuerreform

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Bei vielen Familienunternehmen steht in Kürze ein Generationswechsel an. Ein entscheidender Faktor beim Betriebsübergang ist die Belastung durch die Erbschaftssteuer. Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am 24. Juni die Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf können Firmenerben immer noch von Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer profitieren, wenn sie das Unternehmen fortführen, Arbeitsplätze erhalten und die Belastung durch die Erbschaftssteuer finanziell nicht verkraftbar für den Betrieb wäre. Allerdings muss der Bundesrat noch über das Gesetz abstimmen. Die Zustimmung der Ländervertretung gilt weiterhin als fraglich.

Nötig wurde eine Reform der Erbschaftssteuer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014. Das Gericht bemängelte, dass Firmenerben gegenüber Privaterben zu stark privilegiert würden und verlangte vom Gesetzgeber entsprechende Nachbesserungen bis zum 30. Juni 2016. Kurz vor Ablauf der Frist hat der Bundestag die Reform der Erbschaftssteuer nun verabschiedet. Im Kern sieht die Reform folgende Punkte vor:

  • Betriebe bis maximal fünf Beschäftigte können ohne Nachweis des Erhalts der Arbeitsplätze weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit werden. Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern.
  • Betriebe mit maximal 15 Beschäftigten können weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie den Erhalt der Arbeitsplätze über die Lohnsumme nachweisen und das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro je Erbfall nicht übersteigt.
  • Bei einem Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro je Erbfall besteht die Möglichkeit einer Verschonungsbedarfsprüfung oder eines Verschonungsabschlagsmodells.
  • Bei einem Betriebsvermögen über 90 Millionen Euro soll es keine Nachlässe von der Erbschaftssteuer geben.

Unabhängig davon ob das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird oder noch Änderungen vorgenommen werden müssen, kommen auf die Firmenerben ein höherer bürokratischer Aufwand und in vielen Fällen auch eine höhere steuerliche Belastung zu. Gerade für mittelständische Unternehmen mit einem Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro besteht erhöhter Beratungsbedarf, um die Unternehmensnachfolge steueroptimiert zu gestalten. Um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden, soll es auch wenn nach einer Bedarfsprüfung kein Steuererlass gewährt wird, die Möglichkeit zur zinslosen Stundung der Erbschaftssteuer von bis zu zehn Jahren bei Erwerben von Todes wegen geben. Voraussetzung ist auch hier die Einhaltung der Lohnsummenregelung und der Behaltensfrist. Sollte nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen, soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei Rose & Partner LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat zum Komplex Unternehmensnachfolge unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/unternehmensnachfolge-stiftung/ueberblick-unternehmensnachfolge.html weitere Informationen zusammengefasst.

Dr. Michael Demuth, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rose & Partner LLP.


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