Bußgeld aus Italien – Vorsicht bei Forderungen privater Inkasso-Unternehmen

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Schalten italienische Gemeinden private Inkasso-Unternehmen ein, um Bußgelder von deutschen Autofahrern einzutreiben, kann es richtig teuer werden. Die Inkasso-Unternehmen fordern einen deutlichen Zuschlag und so kann sich ein Bußgeld schnell verdreifachen oder vervierfachen. Rechtlich ist diese Praxis jedoch umstritten. „In Deutschland ist es nicht die Aufgabe privater Inkasso-Unternehmen Bußgelder aus dem EU-Ausland einzuziehen, sondern des Bundesjustizamts. Von daher dürften die italienischen Behörden den falschen Weg wählen, um die Gelder von deutschen Autofahren einzutreiben. Betroffene Autofahrer können sich daher gegen diese Bescheide wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Dabei geht es nicht um das Bußgeld als solches, sondern um die drastischen Zuschläge der in Deutschland ansässigen Inkasso-Unternehmen.

Rechtsanwalt aus Wiesbaden zu „Knöllchen“ aus Italien

Denn während es in Italien durchaus möglich ist, Inkasso-Unternehmen einzuschalten, ist das in Deutschland nicht vorgesehen. Der gravierende Unterschied: In Italien treiben die privaten Inkasso-Unternehmen nur die Bußgelder ein, in Deutschland kommt ein Zuschlag obendrauf, der das „Knöllchen“ richtig teuer werden lässt.

Außerdem kommt noch das Problem des Datenschutzes hinzu. So erscheint es rechtlich fragwürdig, ob eine staatliche Behörde Daten an ein privates Inkasso-Unternehmen weitergeben darf. In Österreich hat ein Autofahrer Recht bekommen, der Post von einem Inkasso-Unternehmen nach einem Verkehrsdelikt in Italien bekommen hatte. Er berief sich mit Erfolg auf den Datenschutz.

Hohe Zuschläge durch Inkasso-Unternehmen

Für seine Mitglieder will der ADAC mit Musterverfahren gegen die Praxis, Bußgelder durch Inkasso-Unternehmen eintreiben zu lassen, vorgehen. Die Gebühren seien überhöht und die Weitergabe der Daten an Inkasso-Unternehmen aus Datenschutzgründen nicht zulässig, teilt der Automobil-Club auf seiner Homepage mit. Daher führt er Musterverfahren für zwei Mitglieder. Im ersten Verfahren geht es um einen deutschen Autofahrer, der in Italien in eine verkehrsbeschränkte Innenstadt eingefahren ist. Das fällige Bußgeld beträgt 100 Euro, das deutsche Inkasso-Unternehmen verlangt nun rund 400 Euro. Im zweiten Fall stieg ein Bußgeld nach dem Zuschlag eines Inkasso-Unternehmens aus Köln von 100 auf ca. 300 Euro.

„Die deutschen Autofahrer werden durch die Inkasso-Aufschläge massiv zur Kasse gebeten. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden und dieser Praxis einen Riegel vorschieben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

 


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