Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten? Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot vorsieht? Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Dülmen, Ahaus, Reken) erklärt Ihnen, daß es Chancen gibt das Fahrverbot vom Tisch zu bekommen.

Das Regelfahrverbot

Wird z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Abstandsunterschreitung  begangen, kann dies das sogenannte Regelfahrverbot nach sich ziehen. Wie der Begriff Regelfahrverbot besagt, ist das Fahrverbot für den konkreten Vorwurf dann als „Regel“ vorgesehen – das Absehen vom Fahrverbot hingegen soll nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich sein.

Nehmen wir an, Ihre Fahrereigenschaft läßt sich nicht erfolgreich abstreiten und auch die konkrete Messung muß als zutreffend hingenommen werden. Wie läßt sich erfolgreich das Fahrverbot abwenden?  

Argumente gegen das Fahrverbot  

Ob ein Ausnahmefall vom Regelfahrverbot vorliegt, erarbeitet Ihr Bußgeldanwalt stufenweise mit Ihnen ein Bündel an Verteidigungsargumenten.

  • Wird Ihnen fahrlässige Begehung vorgeworfen oder Vorsatz? Falls Vorsatz, müßte zunächst der Vorsatzvorwurf „wegverteidigt“ werden. Bloße Fahrlässigkeit ist ein Argument gegen das Fahrverbot.


  • Liegt sogar Augenblicksversagen vor? Dieses nimmt die Rechtsprechung noch seltener an, als es das Absehen vom Fahrverbot ermöglicht. Aber man weiß ja nie. Ein guter Verkehrsanwalt kennt die entsprechenden Fallgruppen, in denen Augenblicksversagen bejaht wurde.    

  

  • Für Sie spricht weiter, wenn keine Vorbelastungen im Fahreignungsregister (FAER), also keine Punkte in Flensburg eingetragen sind.


  • Sie haben bereits Voreintragungen, also Punkte? Das ist ärgerlich, aber nicht das Ende guter Verteidigung. Das Absehen vom Fahrverbot ist trotz Vorbelastungen im FAER grundsätzlich weiterhin möglich – und zwar vor allem noch dann, wenn nicht bereits bei einem früheren Verstoß gegen Bußgelderhöhung vom Fahrverbot abgesehen wurde.


  • Zudem könnten Sie durch das Fahrverbot mit erheblicher Härte getroffen werden. Diese sind nur schwierig zu begründen, wie z.B. der vermeintliche Arbeitsplatzverlust (letzterer wird oft behauptet, droht aber nur selten wirklich).


  • Liegen erhebliche Härten nicht vor, könnte eine Vielzahl gewöhnlicher Folgen zusammengetragen werden, die insgesamt ein Absehen vom Fahrverbot möglich machen.


Sind vorherige Argumente trefflich zusammengetragen worden, wird üblicherweise das doppelte Bußgeld zu zahlen sein, wofür im Gegenzug die Verhängung des Fahrverbots entfällt.

Ab der ersten Anhörung Anwalt beauftragen! 

Um die besten Argumente so früh wie möglich vorzutragen, am besten schon vor der Bußgeldstelle, nicht erst vor Gericht, sollten Sie ab dem ersten Anhörungsbogen einen Spezialisten für Verkehrsstrafrecht beauftragen: Fachanwälte für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht sollten Ihre ersten Ansprechpartner sein. Dabei sollte ein strafrechtlicher Schwerpunkt beachtet werden, denn Bußgeldverfahren richten sich durch Verweise im Ordnungswidrigkeitengesetz letztlich nach der Strafprozeßordnung.

Sie sehen, daß es sich lohnt, gemeinsam mit einem Anwalt den bunten Blumenstrauß der Verteidigungsargumente gegen das Fahrverbot zusammenzutragen. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Stadtlohn, Rheine, Bocholt) ist Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht. Er verteidigt Sie gerne bundesweit. Ein Erscheinen in Coesfeld in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Einfache Kontaktaufnahme per e-mail oder WhatsApp / Signal unter 0151-52068763.

Foto(s): Heiko Urbanzyk

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