Bußgeldbescheid und Fahrverbot: Erhebliche Verschärfungen sind zu erwarten

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Nahezu unbeachtet ist eine erhebliche Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoß geplant. Es drohen höhere Bußgelder, strengere Punkteregelungen und mehr Fahrverbote ab April 2020.

Worum geht es?

Der Bundesrat hat bereits Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Demnach werden Rettungsgassenverstöße härter bestraft. Radfahrer und Fußgänger werden besser geschützt, speziell durch höhere Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen. 

Zudem sollen neue Verkehrsregeln das Radfahren sicherer machen. Fast von der Öffentlichkeit unbeachtet sind jedoch auch erhebliche Strafverschärfungen von Temposündern vorgesehen.

Punkte und Fahrverbot nach derzeitigen Recht (Stand: 20.03.2020)

Derzeit kann man sich folgende Regeln bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung merken:

  • bis 20 km/h: Verwarnungsgeld bis maximal 55,00 € (keine Punkte, kein Fahrverbot)
  • ab 21 km/h kommt es zu einem Punkteeintrag (1 oder 2 Punkte) und zu einer Geldbuße ab 60,00 €
  • ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts droht zudem ein Fahrverbot. Gleiches gilt, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft es zu einem erneuten Verstoß kommt, wobei beide Verstöße eine Überschreitung ab 26 km/h verlangen.

Geplante Verschärfungen

Folgende Verschärfungen sind bei Überschreitungen vorgesehen:

  • bis 20 km/h: Verdoppelung der bisherigen Geldbußen
  • ab 16 km/h kommt es in jedem Fall bereits zu 1 Punkt
  • ab 21 km/h innerorts sind neben der Geldbuße und 2 Punkten (!) ein Fahrverbot vorgesehen
  • ab 26 km/h sind auch außerorts neben der Geldbuße und 2 Punkten (!) ebenfalls ein Fahrverbot vorgesehen

Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Außerdem soll es bereits ab 16 km/h inner- wie außerorts zu viel einen Punkt in Flensburg geben.

Bewertung

Die gerade genannten Verschärfungen verdienen Kritik und haben bereits Kritik – etwa vom ADAC – erfahren. Sie schießen nämlich über das Ziel hinaus. Es fehlt an der Verhältnismäßigkeit

Eine innerörtliche Überschreitung bis 15 km/h wäre geringfügig und nur mit einem Verwarnungsgeld bis 50,00 € zu ahnden, während bereits ab 21 km/h 80,00 € Geldbuße, 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat drohen. Selbst bei geringen Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften wie z. B. auf Autobahnen droht ab 16 km/h bereits neben der Geldbuße ab 60 € der Eintrag eines Punktes. 

Das Punktekonto droht bei vielen erheblich belastet zu werden, da ab 8 Punkten bereits der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Die Unterscheidung zwischen leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße scheint zu verschwimmen. 

Teils gibt es doppelspurige Fahrbahnen/Autobahnen innerorts, wobei dort die gleichen Rechtsfolgen eintreten wie bei einem Tempoverstoß vor Schulen und Kindergärten, nämlich bei 21 km/h wird ein Regelfahrverbot fällig. Gleiches gilt bei Verstößen auf (außerorts liegende) Landstraßen und Autobahnen, wo bereits ein Fahrverbot ab 26 km/h Überschreitung statt bislang 41 km/h droht.

Geblitzt? Ratschläge 

Selbstverständlich ist es immer ratsam, sich an die erlaubte Geschwindigkeit zu halten. Dies ist in der Praxis aber durchaus schwierig einzuhalten. Zudem kann ich aber nur jedem – zumindest diejenigen, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind und wer ist das nicht, gerade auch dem Land? – anraten, eine Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutz) abzuschließen, deren Kosten durchaus überschaubar sind. 

Zudem sollte man anwaltliche Hilfe bereits bei Erhalt des Anhörungsschreibens – teilweise kann es zunächst auch ein Zeugenfragebogen oder Auskunftsschreiben an den Halter sein – der Bußgeldstelle einholen und zuvor selbst keine Angaben machen. 

Dies sollte jedenfalls gelten, wenn einem eine Überschreitung von derzeit mehr als 21 km/h und bei Inkrafttreten der Änderungen wohl zum 01.04.2020 bereits ab 16 km/h vorgeworfen wird, denn hier droht nicht nur der Punkteeintrag, sondern man muss bedenken, den Punkteeintrag möglichst bei Null zu halten, denn bei einem neuerlichen Verstoß mit der Regelbuße eines Fahrverbotes wird es schwieriger, diesen eventuell abwenden zu können, wenn Voreintragungen vorliegen (etwa durch Erhöhung der Geldbuße). 

Wenden Sie sich daher rechtzeitig an einen Rechtsanwalt bzw. an eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Ich stehe Ihnen hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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