Anzeige wegen Butterflymesser/Springmesser im Internet bestellt – Strafanzeige

  • 3 Minuten Lesezeit

Auf Internet-Verkaufsplattformen wie Wish findet man neben jeglichem anderen Ramsch auch Gegenstände, die zwar vom (meist aus dem asiatischen Raum agierenden) Anbieter umstandslos zu billigsten Preisen verkauft und verschickt, aber vom deutschen Zoll abgefangen werden, da sie laut Waffengesetz (WaffG) unter die verbotenen Waffen fallen. Wer eine solche Waffe erwirbt und nach Deutschland einzuführen versucht, muss mit harten Strafen rechnen.

 

Wie funktioniert das Waffengesetz?

Das Waffengesetz (WaffG) bestimmt in Deutschland, welche Gegenstände als Waffen betrachtet werden, und wie mit ihnen umzugehen ist.

„Waffen“ sind laut Waffengesetz Schusswaffen, sowie tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt, oder aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu geeignet sind, Menschen Schaden zu fügen.

Das Waffengesetz unterscheidet erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und verbotene Waffen. Mit erlaubnisfreien Waffen darf jedermann umgehen, erlaubnispflichtige Waffen bedürfen eines Waffenscheins (Waffenbesitzkarte). Für die verbotenen Waffen kann man keine Erlaubnis bekommen. Jeglicher Umgang mit ihnen ist illegal.

„Umgang“ umfasst hierbei Erwerb, Verkauf, Besitz, Transport, Benutzung, Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung.

 

Messer im Waffengesetz

Die meisten Messer sind zwar eher Werkzeuge als Waffen, doch aufgrund ihrer Beschaffenheit fallen sie zum Großteil unter die Definition des Waffengesetzes. Für Messer gibt es keinen Waffenschein, sie sind entweder erlaubnisfrei oder verboten. Kriterien wie Klingenlänge, Klingenspitze, Klappbare oder feststehende Klinge, etc. spielen dabei eine Rolle.

Butterflymesser und Springmesser fallen gemäß Abschnitt 1 Anlage 2 WaffG grundsätzlich unter die verbotenen Waffen, wie vollautomatische Schusswaffen und deren Zubehör, Präzisionsschleudern oder Wurfsterne. Wer sie erwirbt oder besitzt, macht sich strafbar.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Rechtsblog: Butterflymesser und Waffengesetz bzw. Springmesser und Waffengesetz

 

Was passiert, wenn ich ein Butterflymesser/Springmesser im Internet bestellt habe?

Das Paket mit dem bestellten Messer landet an der Grenze beim Zoll, wo es kontrolliert wird. Auch wenn findige Absender die Ware zur Verschleierung des Inhaltes in Folien einschweißen, haben die Zollbeamten genug Routine, um auf solche Pakete aufmerksam zu werden. Ist der Besitz oder Erwerb der Ware in Deutschland verboten, wird das Paket am Zoll einbehalten und gegen den Empfänger ergeht eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie erhalten dann in der Regel eine Vorladung zur Polizei.

 

Wie hoch wird der Erwerb eines Butterflymessers bestraft?

Die genaue Höhe der Strafe ist stark einzelfallabhängig und kann durch einen guten Verteidiger massiv beeinflusst werden. Grundsätzlich sieht § 51 Abs.1 WaffG für den Besitz von verbotenen Waffen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 € , und für den Erwerb eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, bis zu 5 Jahren vor. In schwereren Fällen, etwa wenn die Staatsanwaltschaft Grund zu der Annahme hat, das jemand regelmäßig und organisiert mit solchen Waffen umgeht, können bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe anfallen.

 

Was sollte ich tun, wenn ich ein Butterflymesser oder Springmessen bestellt habe?

Da Anbieter wie Wish nicht von gestern sind, lassen sich solche Bestellungen meist nicht mehr stornieren. In diesem Falle ist es ratsam, sich bei der Polizei zu melden und die Situation zu erklären. Ist das Paket erst einmal beim Zoll, ergeht Strafanzeige gegen Sie.

Für diesen Fall brauchen Sie einen guten Strafverteidiger, der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt und zunächst einmal feststellt, ob ein hinreichender Tatverdacht überhaupt vorliegt. Unter günstigen Umständen kann ein guter Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

Wenn die Behörden sich bei Ihnen melden, machen Sie keinerlei Aussage, und kontaktieren Sie Dr. Brauer Rechtsanwälte. Sie erreichen uns per E-mail, Telefon, über das Kontaktformular oder via WhatsApp.

Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und bundesweit, sodass Sie unter den günstigsten Umständen aus einem Strafverfahren heraus kommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema