Cannabis-Volksbegehren gescheitert - Kiffen in Bayern bleibt illegal
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Ein Volksbegehren in Bayern zur Legalisierung von Cannabis ist gescheitert. Mehr als 27.000 Menschen unterschrieben die Initiative „Ja zur ‚Legalisierung von Cannabis in Bayern‘ als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ und forderten ein Bayerisches Hanfgesetz. Wegen formeller Fehler lehnte das zuständige bayerische Innenministerium die Zulassung jedoch im vergangenen Oktober ab. Aus Sicht des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs war das rechtmäßig.
Bundesrecht steht landeseigenem Hanfgesetz entgegen
Das Innenministerium brachte außerdem Mängel bei der Begründung vor. Die Befürworter hatten nämlich damit argumentiert, 60 Prozent der Insassen in deutschen Gefängnissen säßen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Nachhinein mussten die Initiatoren jedoch einräumen, dass diese Zahl zu hoch gegriffen war. Des Weiteren ließe das auf übergeordneter Bundesebene geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kein Hanfgesetz auf Landesebene zu. Von diesem Bundesrecht könne Bayern wie auch andere Bundesländer nicht einfach abweichen. Dies war auch für den Verfassungsgerichtshof der wesentliche Grund, das den Erfolg des Volksbegehrens verhinderte. Demnach hat Bayern als Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungskompetenz, da vorhandene Bundesgesetze zum Betäubungsmittel-, Arzneimittel-, Straf- und Straßenverkehrsrecht einer eigenen Regelung entgegenstehen. Da ein Erlass gegen Bundesrecht verstoßen würde, würde das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Gesetz zur Cannabislegalisierung kippen.
Keine konkrete Prüfung des Gesetzentwurfs
Eine weitere Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof der einzelnen Regelungen eines solchen Gesetzes zählt dagegen nicht zu seinen Aufgaben. Regeln sollte der Gesetzentwurf des Volksbegehrens unter anderem den Anbau von Cannabis, die Verteilung, den Verkauf, Erwerb und Besitz sowie Werbung und Verwendung für medizinische Zwecke. Entsprechende Regeln finden sich aber, wie bereits festgestellt, umfassend und lückenlos in mehreren Bundesgesetzen. Landesrechtliche Regeln, die dasselbe regeln, sind daher gemäß Art. 72 Grundgesetz ausgeschlossen. So ganz einig waren sich die entscheidenden Richter dabei nicht. Denn zumindest ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs erklärte per Sondervotum, dass er Gründe dafür sehe, dem Bundesverfassungsgericht den Fall vorzulegen.
Fazit: Ein Volksbegehren zur Cannabis-Legalisierung ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016, Az.: Vf. 66-IX-15)
(GUE)
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