Cannabiskonsum und Führerscheinentzug - was nun?

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Cannabis und Führerschein – oder „von Erstkonsumenten und Wiederholungstätern“

Die Diskussion über eine Freigabe von Cannabisprodukten und anderen weichen Drogen ist alt. Die Meinungen in der Wissenschaft decken die Bandbreite zwischen „Genussmittel ähnlich Alkohol“ und „gefährlicher Einstiegsdroge“ ab.

Fest steht jedoch: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen kann, der riskiert einen Führerscheinentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde. Man könnte nun meinen, dass jeder Betroffene, der mit nachweisbaren THC-Werten angehalten wird, um seinen Führerschein bangen muss.

Vorsicht bei Einlassung

Wie immer im Rahmen von Strafverfahren ist jedoch Vorsicht bei jeglicher Einlassung geboten. Der Nachweis von Cannabis alleine genügt für den Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht. Vielmehr kann sich der Betroffene regelmäßig auf ein einmaliges „Probierverhalten“ berufen. Dieses wurde zuletzt vom Hamburgischen OVG entschieden (Beschluss v. 16 Mai 2014, 4 Bs 26/14). Besonders kritisch ist die Situation jedoch bei bereits auffällig gewordenen Konsumenten.

In jedem Fall ist die Mandatierung eines auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts zur Vermeidung von Nachteilen dringend angeraten. Gerne berate ich Sie in Fällen des Führerscheinentzugs.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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