Caviex – Warnung der CNMV

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Von der Onlinehandelsplattform caviex.com werden Anlegern Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s), Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Auf der Homepage wird beschrieben, dass man die Chancen auf den Tisch bringen würde und man einem in kluge Entscheidungen umsetzen würde und man einen mit einer hochmodernen Handelsinfrastruktur: fortschrittliche Technologie und fachkundige Beratung, Ausführungsaufträge mit einem Klick, kontinuierlicher technischer Support, keine Gebühren oder Provisionen für Ein- und Auszahlungen, bedienen würde.

Auch wird dargestellt, dass man Handelsdienstleistungen für jeden anbieten würde, der diese großartige Reise mit Caviex beginnen möchte und es unbegrenzte Möglichkeiten aller Finanzmarktinstrumente geben würde und man planen, beobachten und gemeinsam handeln würde, um seine Träume wahr werden zu lassen und die finanzielle Unabhängigkeit jedermanns Recht sei.

Allerdings Vorsicht wegen Warnhinweis der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV) 

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist caviex.com nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Sonstige Gründe zur Achtsamkeit

Das Anbieten von CFD´s auf verschiedene Basiswerte, wie etwa Aktien, oder Forex-Geschäfte in Deutschland ist eine Wertpapierdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Zum Erbringen solcher Wertpapierdienstleistungen muss ein Betreiber einer Plattform aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben, die Caviex nicht hat.

Auch gibt es keine Erlaubnis der CNMV.

Anlagen in Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäfte sind, etwa auch mit einer damit verbundenen Hebelwirkung, neben möglichen Chancen auch mit hohen Verlustrisiken verbunden. Anleger sollten daher achtsam sein, wenn ihnen Gewinne in Aussicht gestellt werden, ohne dass auf hohe Risiken hingewiesen wird.

Rechte für Anleger der Caviex

Wenn Wertpapierdienstleistungen, wie Differenzkontrakte oder Forex-Geschäfte, gegenüber Anlegern in Deutschland ohne eine Erlaubnis der BaFin erbracht werden, kann für einen Anleger der Tatbestand eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründet sein.

Wenn Sie von der Plattform eine Auszahlung eines dokumentierten Guthabens fordern und die Plattform dies verweigert oder von weiteren Bedingungen, wie etwa weitere Einzahlungen, abhängig macht, können sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung für Sie ergeben.

Falls Sie Gelder bei Caviex investiert und Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich zeitnah an einen Anwalt. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger von Caviex zu ihren Rechten und hilft bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 07.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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