Zinsqurve – Warnung der BaFin

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Soweit Anlegern in Deutschland über die Webseite zinsqurve.de vermeintliche Festgeldanlagen angeboten wurden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie der „Zinsqurve Navellier & Associates, Inc.“ keine Erlaubnis erteilt hat, in Deutschland Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Soweit im Impressum der Homepage zinsqurve.de auf eine „Navellier & Associates Inc.“ mit Adresse in Nevada, USA, verwiesen würde, würde kein Zusammenhang zwischen zinsqurve.de und dieser Gesellschaft bestehen, so die BaFin.

Von Zinsqurve wird eine Adresse in Deutschland in Frankfurt am Main angegeben.

Verdacht Betrug Festgeldanlage 

Wir haben bereits in unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ beschrieben, dass in letzter Zeit zahlreiche Anleger von verschiedenen Anbietern durch Angebote von vermeintlichen Festgeldanlagen oder angeblichen Tagesgeldanlagen betrügerisch geschädigt worden sind.

Auch die BaFin warnt in Ihrem Hinweis zu Zinsqurve, dass sich in letzter Zeit die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Anleger Festgelder bei bekannten ausländischen Banken angeboten werden, häufen und Anbieter vorgeben würden, ein Abschluss einer Festgeldanlage sei nur mit ihrer Mitwirkung und Vermittlung möglich. Nach Überweisung von Anlagebeträgen würde es sich aber herausstellen, dass es nicht um das auftragsgemäß eröffnete Konto bei einer Bank handelt und das Kapital verloren ist, so die BaFin.

Nach der Veröffentliche der BaFin ist auch die Webseite zinsqurve.de inzwischen offline. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass das Angebot nicht seriös war.

Optionen für Anleger von Zinsqurve

Wenn Festgeldanlagen Anlegern in Deutschland angeboten werden, stellt dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Eine derartige Anlage darf in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Über eine solche Erlaubnis verfügt aber Zinsqurve bzw. deren Betreiber nicht.

Sofern Anleger Zinsqurve Kapital für eine Festgeldanlage zur Verfügung gestellt haben, sollten sie einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Beratung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie gegeben sind.

Denn nach der Rechtsprechung kann sich im Falle eines unerlaubten Betreibens eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch sowohl gegen die anbietende Gesellschaft als auch gegen verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar, insbesondere, wenn Anleger eingezahlte Gelder nicht zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die bei Zinsqurve Festgelder abgeschlossen haben.

Stand: 23.03.2023


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