Checkliste zur Errichtung von Testamenten

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1. Zwingende Formalien bei allen eigenhändigen Testamenten:

  • vollständig handschriftlich
  • eigenhändige Unterschrift

2. Wichtige Punkte, die vor der Testamentserrichtung geklärt werden sollten:

  • wer soll Erbe werden?wer soll (lediglich) Vermächtnisnehmer sein?
  • wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • wie können die Erben vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden?wie können Pflichtteilsansprüche möglichst gering gehalten werden?
  • was ist in steuerlicher Hinsicht zu beachten?
  • welche Auswirkungen haben bereits existierende Verträge (Erbverträge, Ehevertrag) oder Ehegattentestamente?
  • was soll geschehen, wenn die eingesetzten Erben vor dem Erblasser versterben?
  • wie kann sichergestellt werden, dass alle Auflagen und Anordnungen des Erblassers tatsächlich eingehalten werden?
  • empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
  • soll bereits über das Schicksal des Vermögens über mehrere Generationen hinweg bestimmt werden?
  • ist es wichtig, dass das Vermögen in der Familie bleibt, also z.B. Schwiegerkinder dauerhaft von dem Vermögen ausgeschlossen werden?
  • ist es sinnvoll, Pflichtteilsberechtigte im Gegenzug für einen Pflichtteilsverzicht vorab auszuzahlen?
  • wie kann verhindert werden, dass im Erbfall Unternehmen zerschlagen oder Immobilien verkauft werden müssen?
  • welche Gestaltung ist steuerlich am sinnvollsten?
  • was ist zu beachten, wenn der Erblasser nicht deutscher Staatsbürger ist?
  • gilt für Vermögen, das im Ausland gelegen ist (z.B. Ferienhaus in Frankreich), eventuell ausländisches Recht?
  • kommt die Errichtung einer Stiftung in Betracht?

3. Wichtige Auswirkungen, die bei der Testamentserrichtung bedacht werden sollten:

  • Alle Erben zusammen bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden, was mit dem ererbten Vermögen passieren soll. Hier sind Streitigkeiten leider sehr häufig! Durch entsprechende Anordnungen im Testament kann dieses Problem zumindest gemildert werden.
  • Zuwendungen von einzelnen Gegenständen (Vermächtnisse) können zu Unklarheiten und Streitigkeiten führen, wenn die Sachen im Erbfall nicht mehr vorhanden sind
  • unklare oder ungenaue Formulierungen im Testament können dazu führen, dass es gerichtlich ausgelegt wird. Dabei gelten dann gesetzliche Vermutungen, die nicht immer im Sinne des Testierenden sind.

4. Wichtig für Ehepaare, die ein gemeinsames Testament machen wollen:

  • gemeinsame Testamente sind nur unter engen Voraussetzungen widerruflich
  • nach dem Tod eines Partners kann der andere noch sehr eingeschränkt ein eigenes  Testament machen
  • wie kann der überlebende Ehegatte davor geschützt werden, dass eines oder mehrere Kinder ihren Pflichtteil geltend machen (Pflichtteilsstrafklausel)?
  • was soll geschehen, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet?
  • gemeinschaftliche Testamente können eine faktische Doppelbesteuerung des Nachlasses auslösen

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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