Checklisten vor und nach der Scheidung

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Das Scheidungsverfahren ist emotional und rechtlich eine große Herausforderung. Checklisten können dabei helfen, den Überblick zu bewahren und geben etwas Sicherheit, da Sie wissen, was auf Sie zukommt und sich gründlich vorbereiten können. Von der Vorbereitung der Scheidung, über die Einreichung des Scheidungsantrags, Regelung von Finanzen und Sorgerecht, bis hin zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss und sogar darüber hinaus, gibt es einiges zu beachten. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten To-Dos und eine Übersicht der benötigten Unterlagen.

To-Do-Liste, um die Scheidung vorzubereiten

Um die Scheidung vorzubereiten, können Sie sich an die folgende Checkliste halten:

Trennung vollziehen und beweisen können

Wünschen Sie die Scheidung, müssen Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Trennung bedeutet, dass Sie Ihre Lebensbereiche organisatorisch trennen und eigenständige Haushalte begründen. Kurzfristige Versöhnungsversuche schaden nicht. Möchten Sie die Trennung aus finanziellen Gründen in der ehelichen Wohnung vollziehen, ist wichtig, dass Sie die Räumlichkeiten so aufteilen, dass jeder einen eigenen Lebensbereich hat. Wichtig ist, dass Sie die Trennung im Streitfall auch nachweisen können. Am einfachsten ist es, wenn Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin Ihrem Ehepartner die Trennung anzeigt.

Rechtsanwalt wählen und beauftragen

Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen müssen, um Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Stimmt der Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zu, benötigt er bzw. sie für die Zustimmung keinen eigenen Rechtsanwalt, kann allerdings auch keine Anträge stellen. Dazu genügt es, die Zustimmung dem Familiengericht formlos mitzuteilen. Es empfiehlt sich, eventuelle rechtliche Folgen der Scheidung außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Scheidungsantrag ausfüllen

Nehmen Sie die Dienstleistungen eines Scheidungsservice in Anspruch, können Sie in einem Online- Scheidungsantrag Ihre persönlichen Daten angeben, auf dessen Basis Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag an das Familiengericht formuliert. Mit Ihrem Scheidungsantrag können Sie zugleich Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn Sie nicht genug Geld verdienen, um die Verfahrenskosten für Ihr Scheidungsverfahren aus eigener Tasche zu zahlen.

Nutzung der Ehewohnung klären

Sie müssen entscheiden, wie Sie Ihre bislang gemeinsam genutzte eheliche Wohnung künftig nutzen. Sie können beide ausziehen und die Wohnung verkaufen oder den Mietvertrag kündigen. Sofern Sie in der Wohnung verbleiben wollen, ist zu klären, wer künftig den Kapitaldienst erledigt oder den bestehenden Mietvertrag übernimmt. Sind Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation dringend auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, könnten Sie im Streitfall beim Familiengericht beantragen, Ihnen die Wohnung oder Teile davon zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.

Haushalt und Finanzen trennen

Ihre Trennung veranlasst Sie, dass Sie sich auf eigene Beine stellen. Dazu gehört, dass Sie für den Fall des Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung einen eigenen Hausstand begründen und sich neu einrichten. Ihren gemeinsamen Hausrat müssen Sie aufteilen. Führen Sie bislang ein gemeinsames Bankkonto, sollten Sie sich unbedingt ein eigenes Konto einrichten. Haben Sie Ihrem Ehepartner Vollmacht für Ihr Bankkonto erteilt, widerrufen Sie umgehend diese Vollmacht.

Überprüfen Sie die Erbfolge

Sind Sie verheiratet, sind Sie gegenseitig gesetzliche Erben. Haben Sie das Erbrecht in einem Testament oder in einem Ehevertrag individuell gestaltet, erlischt das Erbrecht bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners zugestimmt haben. Es kann sich empfehlen, ein bestehendes Testament bereits frühzeitig zu widerrufen und Ihre Erfolge neu zu gestalten.

Checkliste: Was muss ich nach der Scheidung erledigen?

Sind Sie endlich rechtskräftig geschieden, gibt es noch einige Dinge zu erledigen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick:

Steuerklasse ändern

Spätestens im Jahr nach Ihrer Trennung müssen Sie die Steuerklassen anpassen. Haben Sie keine gemeinsamen Kinder, erhalten beide Ehepartner die Steuerklasse I. Haben Sie gemeinsame Kinder, erhält derjenige Partner, bei dem die Kinder wohnen, die Steuerklasse II. Im Jahr nach Ihrer Trennung müssen Sie sich einzeln zur Einkommensteuer veranlagt lassen und profitieren nicht mehr von Ehegattensplitting.

Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie geschieden sind oder nach der Trennung die Steuerklasse geändert haben. Dies ist wichtig, damit Ihr Arbeitgeber die von Ihrem Gehalt einzubehaltende Lohnsteuer berechnen kann. Eventuell müssen Sie auch auf Zusatzleistungen verzichten, die der Arbeitgeber nur verheirateten Arbeitnehmenden zugesteht.

Vermieter informieren

Haben Sie Ihre eheliche Wohnung gemietet und verbleiben allein in der Wohnung, ist der Vermieter verpflichtet, Sie künftig als alleinigen Mieter zu akzeptieren. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Mitteilung beim Vermieter, treten Sie anstelle Ihres Ehepartners in ein von diesem eingegangenes Mietverhältnis ein oder setzen ein gemeinsam eingegangenes Mietverhältnis alleine fort.

Namensänderung und Änderung in Ausweisen

Werden Sie geschieden, können Sie Ihren Ehemann beibehalten. Genauso gut können Sie Ihren Geburtsnamen oder Ihren vor der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Sie können auch einen Doppelnamen wählen. Die Namensänderung ist beim Standesamt zu beantragen, mit der Konsequenz, dass mithin auch Ihre Ausweise angepasst werden müssen. Sollten auch Ihre Versicherungsverträge namentlich anpassen. Der bislang als Familienname geführte Name Ihrer Kinder besteht fort, es sei denn, dass Sie erneut heiraten und Ihr Kind aus erster Ehe in die neue Ehe auch namensmäßig integrieren („einbenennen“) wollen.

Versicherungen prüfen und anpassen

In der Ehe waren Sie möglicherweise in der Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert. Nach der Scheidung hingegen genießen den Versicherungsschutz nur noch der Ex-Partner und die Kinder, wenn diese dort ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie brauchen jetzt eine eigene Haftpflichtversicherung und müssen sich eigenständig krankenversichern. Denken Sie auch an Ihre Lebensversicherung. Haben Sie dort Ihren Ex-Partner als bezugsberechtigte Person benannt, sollten Sie darüber nachdenken, eine andere Person als bezugsberechtigt zu benennen.

Sichern Sie Ihren Lebensunterhalt

Spätestens ab dem Zeitpunkt Ihrer Scheidung sind Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich und müssen eigenes Geld verdienen. Nur im Ausnahmefall haben Sie Anspruch darauf, dass der Ex-Partner Sie finanziell unterstützt. Sind Sie etwa wegen

  • Krankheit, Gebrechlichkeit,
  • Kleinkinderbetreuung,
  • Ausbildung, Fortbildung, Umschulung
  • oder Arbeitslosigkeit

nicht imstande, genügend eigenes Geld zu verdienen, haben Sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Im Idealfall haben Sie die Unterhaltsansprüche bereits im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung geltend gemacht, können diese aber auch noch nach der Scheidung einfordern.

Checkliste: Woran ist zu denken bei einer Scheidung mit Kind?

Eine besondere Situation ist die Scheidung mit Kind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihrem Kind die Verarbeitung der Trennung seiner Eltern zu erleichtern:

Sensibel vorbereiten

Mit Ihrer Trennung und Scheidung bricht möglicherweise die bislang heile familiäre Welt Ihres Kindes zusammen. Es empfiehlt sich, mit dem Kind frühzeitig darüber zu sprechen, dass und wie Sie Ihr künftiges Leben gestalten wollen. Betonen Sie, dass es auch künftig Teil Ihres Lebens bleiben und sich an Ihrer persönlichen Beziehung nichts ändern wird.

Umgangsrechte klären

Derjenige Ehepartner, der das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht ständig in seinem Haushalt betreut, hat ein Umgangsrecht. Dieses Umgangsrecht dient dazu, die Beziehung zwischen Elternteil und Kind aufrechtzuerhalten. Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie absprechen, wie Sie das Umgangsrecht im Detail ausgestalten. Sofern der Elternteil für das Kind Verantwortung tragen möchte, kann es nur von Vorteil sein, wenn Sie sich die elterliche Verantwortung für das gemeinsame Kind soweit als möglich teilen.

Umgangspflichten klären

Dem Umgangsrecht steht die Umgangspflicht gegenüber. Ein Elternteil bleibt auch nach der Trennung und Scheidung verpflichtet, seiner Verantwortung für das gemeinsame Kind gerecht zu werden. Der Umgang lässt sich leichter regeln, wenn Sie gegenseitig anerkennen, dass die Betreuung eines Kindes nicht nur Verantwortung bedeutet, sondern auch eine organisatorische und zeitliche Dimension hat. Je mehr Sie aufeinander Rücksicht nehmen, desto einfacher sollte sich der Umgang gestalten.

Betreuungsmodell wählen

Ist jeder Elternteil bereit, für das Kind Verantwortung wahrzunehmen, müssen Sie abklären, in welcher Form Sie das Kind betreuen. Möglich sind

  • Residenzmodell: Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, der andere Elternteil pflegt regelmäßigen Umgang mit dem Kind
  • Nestmodell: Kind lebt fest in einer Wohnung, Elternteile wohnen wechselseitig ebenfalls dort, unterhalten beide parallel eigene Wohnungen
  • Wechselmodell: Kind lebt gleichermaßen in regelmäßigen Zeitabständen bei beiden Elternteilen

Kindesunterhalt berechnen

Betreuen Sie das Kind In Ihrem Haushalt, erfüllen Sie Ihre Unterhaltspflicht regelmäßig dadurch, dass Sie das Kind verpflegen, erziehen und bei sich wohnen lassen. Der andere Elternteil, der das Kind nicht ständig betreut, muss Kindesunterhalt in Form von Bargeld leisten. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem sogenannten bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Der genaue Betrag ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Treffen Sie eine Sorgevereinbarung für Ihr Kind

Möchten Sie die gemeinsame Sorge für Ihr Kind auch nach Trennung und Scheidung weiter ausüben, empfiehlt sich zur Vermeidung von Konflikten eine Sorgevereinbarung. Darin regeln Sie

  • den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes,
  • den Umgang einschließlich Absprachen zu den Ferien und Feiertagen,
  • die Aufgabenverteilung in einzelnen Angelegenheiten des täglichen Lebens,
  • den Kindesunterhalt
  • und die Vorgehensweise im Konfliktfall.

Die Sorgevereinbarung ist nicht allerdings rechtsverbindlich. Sie dient als Orientierung. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.

Für den Fall, dass ein Elternteil verstirbt, können Sie darüber hinaus in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, welche Person nach Ihrem Ableben das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben oder keinesfalls ausüben soll, falls der andere Elternteil gleichfalls verstorben ist oder das gemeinsame Sorgerecht durch richterlichen Beschluss aufgehoben wurde.

Checkliste: Wichtige Unterlagen für und nach der Scheidung

Sowohl während als auch nach der Scheidung sollten Sie folgende Unterlagen parat haben und gut aufbewahren:

Heiratsurkunde

Und sich scheiden zu lassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geheiratet haben. Zunächst genügt es, die Heiratsurkunde aus dem Familienstammbuch oder eine gesonderte Heiratsurkunde in Kopie einzureichen. Spätestens im Scheidungstermin möchte das Familiengericht das Original des Familienstammbuchs oder Ihre Heiratsurkunde im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einsehen. Befindet sich das Familienstammbuch beim Ehepartner, bitten Sie darum, Ihnen das Stammbuch entweder auszuhändigen oder zum Scheidungstermin mitzubringen. Sie können sich auch beim Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes die beglaubigte Kopie einer Heiratsurkunde erstellen lassen. Diese ersetzt das Original des Stammbuchs. Ihr Rechtsanwalt kann die Kopie selbst nicht beglaubigen.

Personalausweis, Reisepass

Zum Scheidungstermin benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Dies ist wichtig, damit Sie sich als diejenige Person identifizieren können, die sich scheiden lassen möchte.

Geburtsurkunden der Kinder

Im Familienstammbuch finden Sie die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder. Sie erhalten auch bei Ihrem Standesamt an Ihrem aktuellen Wohnort die beglaubigte Kopie dieser Geburtsurkunden. Diese ersetzen das Original des Familienstammbuchs.

Scheidungsbeschluss

Das Gericht vollzieht Ihre Scheidung, indem es darüber einen Beschluss fasst. Der Beschluss hieß früher Scheidungsurteil. Es empfiehlt sich, dass Sie diesen Scheidungsbeschluss im Original in Ihren Unterlagen archivieren. Möchten Sie beispielsweise erneut heiraten, müssen Sie nachweisen, dass Sie ledig sind und dazu diesen Scheidungsbeschluss beim Standesamt vorlegen. Geht die Urkunde verloren, besteht allerdings noch die Möglichkeit, mit einem gewissen Aufwand eine erneute Ausfertigung beim Familiengericht zu beantragen.

Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung

In einem Ehevertrag, den Sie eventuell vor Ihrer Eheschließung oder während Ihrer Eheschließung abgeschlossen haben oder in einer aus Anlass der Trennung und Scheidung dokumentierten Scheidungsfolgenvereinbarung haben Sie alle Rechte und Pflichten geregelt, die mit Ihrer Trennung und Scheidung einhergehen. Existiert ein solches Dokument, müssen Sie dieses dem Familiengericht vorliegen.

Vor allem sollten Sie diese Dokumente nach der Scheidung unbedingt in Ihren Unterlagen archivieren. Dies ist wichtig, wenn Sie oder der Ex-Partner dort geregelte Rechte oder Pflichten geltend machen und Sie zur Beurteilung auf dieses Dokument zurückgreifen müssen.

Kostenteilungsvereinbarung

Auch eine im Hinblick auf in Ihrer Ehe begründete Verbindlichkeiten kann ein wichtiges Dokument darstellen, wenn sich später Zweifel ergeben, wer für was verantwortlich sein soll. Eine solche Vereinbarung kann gesondert vereinbart werden, kann aber auch Teil einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein.

Fazit: Was man bei der Scheidung beachten sollte

Sie bewältigen die Herausforderung Ihrer Scheidung besser, wenn Sie sich vorbereiten. Lassen Sie sich von langen Checklisten nicht verunsichern und holen sich bei Bedarf emotionale Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und die Scheidung so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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