Commerzbank baut 1700 Stellen bis Jahresende 2021 ab – Tipps für Arbeitnehmer!

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Viele Unternehmen setzen aktuell auf Freiwilligenprogramme, um geplante Restrukturierungsprozesse und Sparmaßnahmen zügig voranzutreiben.

Die Commerzbank hat im April 2021 ein Freiwilligenprogramm abgeschlossen, mit dem sie konkret 1700 Stellen bis Jahresende 2021 abbaut. Dafür wird Commerzbank insgesamt 470 Millionen Euro aufwenden und den massiven Stellenabbau vor allem über Altersteilzeit, Altersregelungen und Vorruhestand regeln. Um möglichst viele Mitarbeiter in der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu locken, zahlt die Bank „Sprinterprämie“ in Höhe von 30.000 € bei Vorruhestand und 60.000€ beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag im Rahmen des Freiwilligenprogramms.

Tipps für Commerzbank-Mitarbeiter

Sollten Sie ein Beendigungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag der Commerzbank erhalten haben und Sie sind unsicher, ob Sie die angebotenen Konditionen und die Abfindungshöhe akzeptieren, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Wir beraten Sie kostenlos im Rahmen eines Ersteinschätzungsgesprächs.

Aufhebungsvertrag und Abfindungshöhe prüfen lassen

Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag seitens der Commerzbank erhalten, sollten diesen nicht unüberlegt und ungeprüft unterschreiben. Um bessere Ergebnisse zu erreichen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, um keine finanziellen Nachteile beim voreiligen Vertragsabschluss zu erleiden.

Sowohl die Abfindungshöhe als auch andere wichtige Bedingungen sollten sorgfältig anwaltlich geprüft und nachverhandelt werden.

Sollten Sie ein konkretes Aufhebungsangebot erhalten haben, so lassen Sie sich auf gar keinen Fall unter Zeitdruck setzen und verlangen Sie stets eine angemessene Bedenkzeit. Während der Bedenkzeit können Sie das Angebot von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, denn in den meisten Fällen macht es durchaus Sinn, den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag anwaltlich nachzuverhandeln.

Betroffene können sich an Rechtsanwältin Filippatos wenden und ein unverbindliches Erstgespräch durchführen. Rechtsanwältin Filippatos hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei Verhandlungen rund um den Abschluss von Aufhebungsverträgen, Durchsetzung von Zahlungsansprüche sowie beim Kündigungsschutz.

Abfindungsanspruch

Die Abfindungszahlung stellt eine einmalige Entschädigungszahlung dar, die ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages von seinem Arbeitgeber erhalten kann. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung.

Aus diesem Grund ist für die Commerz-Mitarbeiter entscheidend, im Rahmen der Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber einen Anwalt einzubeziehen.

Sie haben noch Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie Rechtsanwältin Neshe Filippatos an. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung wird Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Abfindung und Abfindungshöhe beantworten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, fragen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage bei der Versicherung an. 


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