Stellenabbau bei BASF: Aufhebungsverträge prüfen lassen

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Stellenabbau bei BASF

Der Chemiekonzern BASF will künftig die jährlichen Kosten um 500 Millionen Euro senken. Mehr als die Hälfte der Einsparungen sollen am Standort Ludwigshafen umgesetzt werden. Der Mitteilung zufolge plant das Unternehmen zahlreiche Stellenstreichungen.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung bei BASF

Im Rahmen des Stellenabbaus werden den betroffenen BASF-Mitarbeitern höchstwahrscheinlich statt Kündigungen Aufhebungsverträge vorgelegt. Aufgrund erheblicher Rechtsfolgen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages aus arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ist die angebotene Abfindung dringend und stets anwaltlich zu überprüfen. In vielen Fällen kann eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer herausgehandelt werden und die Überbrückungszeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses optimal für den Arbeitnehmer gestaltet werden. Es ist zu empfehlen, den Aufhebungsvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird.

Aufhebungsvertrag und Abfindungshöhe prüfen lassen

Sollten Sie ein Beendigungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag der BASF erhalten haben, unterschreiben sie diesen nicht unüberlegt und ungeprüft.  Um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und die Zeit danach optimal zu gestalten und somit bessere Ergebnisse zu erreichen, sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Ein erfahrener Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird  die angebotenen Konditionen und die Abfindungshöhe sorgfältig und vollumfassend prüfen. Somit erleiden Sie keine finanziellen Nachteile beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Tipps für BASF-Mitarbeiter

Sowohl die Abfindungshöhe als auch andere wichtige Bedingungen sollten sorgfältig anwaltlich geprüft und nachverhandelt werden. BASF-Mitarbeiter, die vom Stellenabbau betroffen sind, können sich an die Rechtsanwaltskanzlei Filippatos wenden. In einer unverbindlichen Erstberatung am Telefon prüfen wir die relevanten Aspekte der einvernehmlichen Beendigung.

Vergessen Sie nicht, dass die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Lassen Sie sich nicht mit einer sogenannten Regelabfindung zufrieden stellen. Insbesondere die langjährig beschäftigten BASF-Mitarbeiter, die im rentennahen Alter sind, sollten zahlreiche Aspekte vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag beachten.

Weitere Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag?

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie unsere Kanzlei an. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung wird die Rechtsanwältin Filippatos die wichtigsten Fragen zum Thema Abfindung und Abfindungshöhe beantworten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, fragen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage bei der Versicherung an.


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