Content Diebe auf TikTok – Rechtliche Möglichkeiten!

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Der Content eines Influencers bestimmt seinen Erfolg. Während einige Influencer sehr viel Mühe Videos und Ideen hineinstecken, kopieren andere einfach diese Ideen und geben sie als ihre eigenen aus. Nicht selten ist der Erfolg mit solchen Videos sogar größer als der Erfolg des Urhebers. Wie man als Urheber gegen solche „Content-Diebe“ bzw. solchen „Contentklau“ vorgehen kann und welche rechtlichen Hintergründe Content-Diebstahl auf TikTok hat, möchten wir mit diesem Beitrag näher erläutern.

Verletzung des Urheberrechts!
Bei Content Diebstahl handelt es sich um Verletzung des Urheberrechts. Das Urheberrecht schützt die Rechte des Urhebers an seinem eigenen Werk. Es soll ihn insbesondere davor schützen, dass sein eigenes Werk von anderen Personen als ihr eigenes ausgegeben wird. Möchte ein Dritter das erstellte Werk verwenden, muss er die Rechte an dem Video haben. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass ein Urheberrecht an einem Werk automatisch entsteht, dieses also nicht gesondert geschützt werden muss. Das berühmte „©“ muss in Deutschland also eigentlich nicht eingeblendet werden.

Nur weil Videos online veröffentlicht werden, dürfen diese von Dritten nicht einfach verwendet werden. Denn grundsätzlich hat der Urheber das alleinige Recht, sein Werk zu verwerten.

Beseitigungsanspruch – Das Video muss gelöscht werden!
Verletzt ein Dritter Urheberrecht, hat der Urheber gegen diesen zunächst einen so genannten Beseitigungsanspruch. Dieser bezieht sich darauf, das entsprechende Video von der Plattform TikTok zu löschen. Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der Schädiger weiß, dass sein Verhalten rechtswidrig ist. Dementsprechend muss diesem ein entsprechendes Verschulden auch nicht vorgeworfen werden.

Was ist, wenn der „Content-Dieb“ nochmal mein Video kopiert & nutzt?

Neben dem einfachen Beseitigungsanspruch besteht auch ein Unterlassungsanspruch. Dieser besteht grundsätzlich unabhängig von dem Beseitigungsanspruch und liegt vor, wenn die Gefahr besteht, dass der Nutzer nochmals eine Verletzung der Rechte vornehmen wird. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass bei einer einmaligen Rechtsverletzung von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden kann. Die Wiederholungsgefahr wird praktisch vermutet. Der Unterlassungsanspruch bezieht sich somit darauf, dass der Schädiger nicht noch einmal das Video oder Teile davon auf TikTok veröffentlichen darf.

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es auch möglich, dass der Anspruch auf Unterlassung auch geltend gemacht werden kann, obwohl eine Verletzung bzw. Veröffentlichung des Videos noch nicht eingetreten ist. Sollte ein Nutzer ankündigen, ein erstelltes Video veröffentlichen zu wollen, kann schon dann (vorbeugend) ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.

Es empfiehlt sich, beide Ansprüche in einem Schreiben geltend zu machen, so dass der Schädiger zur Beseitigung des Videos einerseits und zur Unterlassung der nochmaligen Veröffentlichung des Videos andererseits, aufgefordert wird.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung sinnvoll?
In der Praxis wird diesem Schreiben eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Mit dieser soll erreicht werden, dass sich der Schädiger dazu verpflichtet, das entsprechende Video nicht noch einmal zu veröffentlichen und sollte er sich daran nicht halten, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Stehen mir Schadensersatzansprüche gegen den „Content-Dieb“ zu?
Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüchen betrachtet. Anders als der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ist hierfür aber ein Verschulden des Nutzers notwendig. Die Höhe der eingetretenen Schäden lässt sich nicht immer ohne Schwierigkeiten beziffern. Im Urheberrecht gilt allerdings noch die Besonderheit, dass auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden können (§ 97 Abs. 2 UrhG).

Wie gehe ich jetzt am besten vor, wenn ich einen Content-Diebstahl auf TikTok bemerke?
Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, TikTok selbst zu kontaktieren. Anhand der Nutzungsbedingungen von TikTok lässt sich feststellen, dass diese keine Inhalte erlauben, die das Urheberrecht verletzen. TikTok bietet an, eine Beschwerde einzureichen. Anschließend wird TikTok die Beschwerde an den entsprechenden Kontoinhaber weiterleiten und ihm die Beschwerde mitteilen. Diese Vorgehensweise erscheint für viele Verletzte zunächst einmal der einfachste Weg. 

Allerdings ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass solche Beschwerdeverfahren durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen können. Es ist jedoch anzuraten, diese Beschwerde in jedem Fall durchzuführen, da es in vielen Fällen schwer sein kann, die Kontaktdaten des Schädigers ausfindig zu machen.
Sollte das allerdings gelingen, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Nutzer sicherlich erfolgsversprechend. Zunächst sollte der Blick in ein ggf. vorhandenes Impressum wandern, um die ladungsfähige Anschrift des Schädigers zu erhalten. Sollte ein Impressum nicht vorhanden sein, kann man selbstverständlich auch über TikTok selbst eine entsprechende Nachricht an den Nutzer versenden.
Anschließend sollte dem Nutzer mitgeteilt werden, dass er nicht dazu berechtigt ist, den Content zu verwenden und ihm eine Frist zur Beseitigung des Contents gesetzt werden. Dieses Schreiben bezeichnet man auch als Abmahnung und kann – um mehr Eindruck bei dem Schädiger zu erwecken – durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.
Sollte die Löschung des Videos durch den Nutzer nicht erfolgen, sollte man sich umgehend darum kümmern, eine einstweilige Verfügung gegen den Nutzer zu erhalten. Hierzu ist zu empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Mehr Infos auch im Video.

Fazit
Content-Diebstahl auf TikTok kann für den Schädiger sehr unangenehme und kostenträchtige Folgen haben. Nicht selten wissen die Schädiger nicht, dass sie sich rechtswidrig verhalten. Unter Umständen wird sogar ein Strafverfahren gegen den Schädiger eingeleitet, wenn die Urheber einen entsprechenden Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft einlegen.
Geschädigten ist zu raten, bei Verletzungen ihres Urheberrechts nicht zu lange zu warten und umgehend die oben genannten Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend zu machen.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sterntv, WDR etc.). Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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