Conti Schiffsfonds MS Conti Lapislazuli: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 22.04.2020 möglich

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In dem vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängigen Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) zu dem Schiffsfonds MS Conti Lapislazuli wird der Musterkläger durch Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel aus Berlin vertreten.

Gegenstand des KapMuG-Verfahrens sind Prospektfehler wegen einer falschen Darstellung der Markterwartungen. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Lapislazuli wurde im Mai 2011 aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war der Bulker-Markt durch eine erhebliche Überkapazität geprägt, worauf der Prospekt nicht hinweist. Darüber hinaus wird im Emissionsprospekt der falsche Eindruck vermittelt, das maßgebliche Kapazitätswachstum liege bei nur 8,3 % p. a., obwohl im Segment der Supramax-Bulker mit einem Wachstum von über 19 % p. a. in den nächsten drei Jahren zu rechnen war. Der Emissionsprospekt behauptet, der Baupreis von US$ 34.669.000, - sei günstig, verschweigt jedoch, dass zum Zeitpunkt der Prospektlegung der Marktwert für einen Supramax-Bulker bei ca. 31,8 Mio US$ lag. In der Bilanz des Jahres 2015 wurde dann eine Sonderabschreibung nach § 253 Abs. 2 HGB wegen einer dauernden Wertminderung in Höhe von 6,217 Mio. € vorgenommen.

Das Schiff wurde schließlich am 11.01.2019 zu einem Preis von 9,6 Mio. US$ verkauft, sodass sich ein Totalverlust des Anlagekapitals für die Anleger ergibt.

Anlegern, die den vollständigen Verlust des Anlagekapitals nicht hinnehmen möchten, bleibt nur die Möglichkeit, Schadenersatz wegen einer fehlenden Aufklärung über die Prospektfehler von den Gründungsgesellschaftern zu verlangen.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) besteht für Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Möglichkeit, ohne weitergehendes Prozesskostenrisiko im Hinblick auf gegnerische Anwaltskosten und zu – im Vergleich zu einer Klage – günstigeren eigenen Anwaltskosten sowie günstigeren Gerichtskosten, die Verjährung für die Schadensersatzforderung gegen die Gründungsgesellschafter, wegen der fehlenden Aufklärung über die vorhandenen Prospektfehler, zu hemmen und mittelbar von der Entwicklung im Musterverfahren zu profitieren. Diese Möglichkeit der Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG besteht bis zum 22.04.2020. Gerne melde ich Ihre Forderung an.


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