Cookies rechtssicher nutzen.

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Wer Webseiten nutzt, der kennt sie. Doch richtig verstehen tun sie nur wenige. Gemeint sind Cookies. Ist ein Cookiebanner vorhanden, willigen die meisten in die Erhebung von Cookies ein. Ist keins vorhanden, wird die Webseite dennoch von den meisten Menschen bedenkenlos genutzt. Für den Webseitenbetreiber gilt VORSICHT! Die Webseite ist möglicherweise abmahnfähig. Warum das so ist und wie Sie Ihre Seite möglichst rechtssicher gestalten, erkläre ich Ihnen im Folgenden.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Datensätze, die beim Besuch einer Webseite auf Ihrem Computer gespeichert werden. Cookies haben viele Funktionen. 

Session-Cookies beispielweise können dazu genutzt werden, dass Sie beim Besuch einer Webseite nicht bei jedem neuen Laden der Webseite Ihr Passwort eingeben müssen. Vielmehr reicht die einmalige Eingabe. Session-Cookies werden nach der Session auch wieder gelöscht.

Auch andere Cookies können gegebenfalls dem Nutzer helfen.

Allerdings gibt es auch Cookies, die vornehmlich dazu bestimmt sind, Daten über den Nutzer zu erheben, damit der Webseiteninhaber seine Seite verbessern kann. Hierzu gehören beispielsweise Tracking-Cookies. 

Was ist problematisch an Cookies?

Das Problem an Cookies ist, dass über diese gegebenfalls personenbezogene Daten gespeichert werden. Beispielsweise kann die IP-Adresse, Spracheinstellungen, die Dauer des Verweilens auf der Seite, eingegebene Daten, Meta-Daten etc. speichert. Diese Daten werden dann an den Seitenbetreiber weitergeleitet oder je nach dem wer den Cookie gesetzt hat, auch an Dritte.

Benutzt meine Seite Cookies?

Eine Frage die sich viele Webseitenbetreiber stellen ist, ob die Webseite Cookies benutzt. Nur noch wenige Menschen schreiben ihren Webseitentext selber und wissen was sie verwenden. Viele benutzen Baukastensysteme oder externe Programmierern, die ebenfalls oftmals mit Bauskastensystemen arbeiten. Die Verantwortung für die Verwendung trägt dann im Regelfall der Webseitenbetreiber. Ob Cookies verwendet werden kann man durch einen Blick in den Code oder über verschiedene Anbieter erfahren, die Ihre Webseite nach Cookies crawlen. Eine weitere Lösung ist, in seinem Browser in den Cookie-Einstellungen nach den verwendeten und gespeicherten Cookies zu suchen.

Wozu ein Cookie Banner?

Ein Cookie Banner ist dazu dar, dass Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Seite informieren, dass Sie Cookies verwenden und diesen die Möglichkeit geben in einzelne Einzuwilligen oder das Setzen bzw. die Speicherung von Cookies abzulehnen. Die Möglichkeit abzulehnen sollte genau so dargestellt werden, wie die Möglichkeit die Cookies anzunehmen. Sie müssen den Nutzenden die Möglichkeit lassen sich freiwillig zu entscheiden. Zudem sollte man den Nutzenden auch die Möglichkeit geben einzelne Cookies auszuschalten.

Ein gutes Cookie-Banner ist also ein solches, welches umfangreich, aber auch übersichtlich ist. 

Sie sollten dafür aber auch beachten, dass es auch nur notwendig ist, sofern Sie tatsächlich Cookies speichern.

Was muss neben dem Cookie Banner vorhanden sein?

Neben den Cookie-Banner müssen Sie auch in der Datenschutzerklärung auf die benutzten Cookies hinweisen. Hierbei sollten Sie diese ordnen und benennen. Sie müssen über Dauer und Zweck informieren. Zuletzt sollten Sie benennen auf welcher Rechtsgrundlage die Cookies verwendet werden. 

Brauche ich eine Einwilligung - ja oder nein?

Um die Rechtsgrundlage zu bestimmen müssen wissen, dass der § 25 TTDSG bei der Verwendung von Cookies grundsätzlich eine Einwilligung vorsieht. Dann erfolgt die Speicherung aufgrund der Regelungen des Art 6 Abs. 1lit. a DSGVO und Art 7 DSGVO.

Keine Einwilligung wird nur in den Fällen des § 25 Abs. 2 TTDSG benötigt. Dies sind regelmäßig die sogenannten technisch notwendigen Cookies, wobei dies im Einzelfall zu bestimmen ist.

Fazit

Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert scheint. Cookies sollten rechtssicher eingebaut werden. Gerade für technisch nicht so versierte Webseitenbetreiber ist dies nicht leicht. Cookies werden langsam aber sicher von anderen Technologien abgelöst. Insbesondere Log-Files finden nun verhäuft Anwendung. Auch diese müssen rechtssicher eingebunden werden.

Foto(s): Wanja Kleiber

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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