ESG-Pflicht für Unternehmen

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Mit einem historischen Beschluss hatte das BVerfG festgestellt, dass der Gesetzgeber beim Umwelt- und Klimaschutz nachbessern muss (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.). Damit stellte das BVerfG auch teilweise die Pflicht zu einer gewissen Generationengerechtigkeit fest.

Für Unternehmen wird Klimaschutz künftig noch relevanter. Denn auch der europäische Gesetzgeber sieht dies so und führt eine Regelung zu den in der Praxis bereits vielfach angewendeten Prinzips der ESG ein. ESG steht für Environmental, Social and Governance (ESG), was auf Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bedeutet. Es geht vornehmlich dabei um die Sozialverantwortung eines Unternehmens. Unternehmen sollen dokumentieren wie sie und vor allem welche Umwelt- und Sozialbelange sie umsetzen.

Bereits seit 10.02.2021 gilt eine ESG-Richtlinie, nach der bei Anlagenentscheidungen ESG-Faktoren zu berücksichtigen waren, um Investitionen zu gestalten. Diese ESG-Richtlinie galt vornehmlich für Finanzberater. Ab diesem Jahr müssen nun aber auch größere Unternehmen ein sogenanntes ESG-Reporting vornehmen. Die Pflicht zu diesem Reporting gilt für große Unternehmen mit

  • mehr als 250 Mitarbeitern
  • und/oder über 40. Mio. Umsatz
  • und/oder mehr als 20 Mio. Bilanzsumme.*

*Es müssen mindestens 2 der obenstehenden Kriterien erfüllt sein.

Aber auch auf kleinere Unternehmen kommt langfristig eine ESG-Reporting-Pflicht zu. Ab 2026 sollen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, mit mindestens zwei der folgenden Kriterien unter die Reporting-Pflicht fallen:

  • mindestens 10 Beschäftigte
  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Nettoumsatzerlös

Wozu dient ESG

Schon lange gibt es den Begriff des CSR – der sogenannten „Corporate Social Responsibility“. Dieser Stand lange Zeit für die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Dementsprechend heißt die Richtlinie der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch CSRD-Richtlinie. Der Begriff des ESG will diese Bemühungen messbar machen. Es soll z.B. vereinfacht gesagt aufgezeigt werden, wie viel Wasser oder CO2 ein Unternehmen durch die Maßnahme X einspart oder wie viel Plastik ein Unternehmen recycelt. Es soll eine Chance sein, den Fortschritt, die Bemühungen und den Mehrwert eines Unternehmens zu dokumentieren.

Hierzu gehören aber auch soziale Verpflichtungen wie Diversität eines Unternehmens oder unternehmerische Verpflichtungen wie z.B. Korruptionsbekämpfung in dem Unternehmen.

Mehr Chance als Belastung

Unternehmen sollten diese Pflichten nicht als Belastung sehen. Unternehmen können langfristig nur funktionieren, wenn Sie nachhaltig aufgestellt sind.

Auch häufen sich Hinweise, dass Unternehmen die ESG-Pflichten/Standards grob missachten nicht mehr refinanziert werden. Herkströter spricht im Existenz Magazin sogar von einem „Dealbreaker“ (so auch Bea/Dressler, NZI 2022, 249).

Auch der geschäftsführende Vorsitzende des Weltwirtschaftsforums Klaus Schwab erkennt mehr Chancen als Risiken:

„Die öffentlichen Bekenntnisse von Unternehmen, nicht nur über Finanzangelegenheiten Bericht zu erstatten, sondern auch über ihre ESG-Auswirkungen, sind ein wichtiger Schritt zu einer globalen Wirtschaft im Sinne des Fortschritts, der Menschen und des Planeten.“

Einzelne Aspekte von ESG

Das ESG-Reporting ist in einzelne Teilaspekte geteilt.

Hinsichtlich der Umweltbelange („Environmental Dimension“) kommt es auf die Risiken und Chancen des Unternehmens hinsichtlich der folgenden Punkte an:

  • Klimawandel (generell)
  • Emissionen
  • Abfall
  • Energie
  • Wasser
  • uvm.

Hinsichtlich der Sozialbelange („Social Dimension“) kommt es auf die Risiken und Chancen des Unternehmens hinsichtlich der folgenden Punkte an:

  • Human Ressources und Management
  • Human Rights / Menschenrechte
  • Lieferketten
  • Arbeitsstandards
  • Gesundheit und Sicherheit

Hinsichtlich der („Corporate u. Governance Dimension“) kommt es auf die Risiken und Chancen des Unternehmens hinsichtlich der folgenden Punkte an:

  • Vergütungsmodelle
  • Stakeholder Management
  • Transparenz
  • Korruptionsbekämpfung
  • Entscheidungen darlegen

Fazit

Auch kleine Unternehmen sollten früh versuchen, die ESG-Ziele zu erfassen und messbar zu machen. Oft ist es so, dass die Umsetzung der Richtlinien die Unternehmen überraschend trifft. Die Umsetzung erfordert dann erhebliche Bemühungen in kurzer Zeit, die geeignet sind einen Betrieb aufzuhalten. Wer sich früh um die Umsetzung kümmert, hat die Chance diese Kapazitäten freizuhalten.

Der deutsche Gesetzgeber hat nun Zeit diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Gerne teilen wir Ihnen mit, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie fällt und welche Maßnahmen zukünftig ab welchem Zeitpunkt zu treffen sind.

Schreiben Sie dazu gerne unverbindlich an info@skradde.com .



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