Corona-Krise: Fragen und Antworten rund um Ihre Kapitalanlagen

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Seit Beginn des Jahres sorgt die Ausbreitung des Coronavirus weltweit für zunehmende Verunsicherung. Der schleichende Prozess mündete am 11.03.2020 in der Erklärung der World Health Organisation (WHO), dass nunmehr aufgrund der weltumspannenden Infektionen mit dem neuartigen Covid-19-Virus eine Pandemielage vorherrsche.

Drastische Entwicklungen seit Beginn der Krise

Seitdem überschlagen sich die Ereignisse. Die USA untersagen die Einreise u. a. von Europäern, einzelne Länder in Europa schotten sich ab, Veranstaltungen werden abgesagt, Schulen, Kindertagesstätten und Universitäten bleiben bis auf Weiteres geschlossen. In Italien ist das Gesundheitssystem bereits an seine Grenzen gestoßen. Laut Experten wird das Erreichen des Höhepunkts der Corona-Krise in Deutschland frühestens im Sommer zu erwarten sein. Über die Entwicklung eines massentauglichen Impfstoffes können derzeit keine zuverlässigen Angaben gemacht werden.

Es wird schon jetzt deutlich, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krise handelt, die bald überwunden sein wird. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die Zentralbanken und Staaten die Bankenkrise aus 2008 gerade erst überwunden hatten. Die Europäische Zentralbank (EZB) springt der Wirtschaft mit einem Maßnahmenbündel bei. Mit dieser Ankündigung wurde deutlich, dass die Europäische Zentralbank kaum noch Handlungsoptionen hat, da der Leitzins ohnehin schon bei null liegt. Die offensichtlich mangelnden Möglichkeiten der EZB, die Wirtschaft zu stützen, führten zu einem massiven Absturz der Aktienmärkte in Deutschland und weltweit. Inwieweit die einzelnen Staaten mit Hilfsprogrammen und Stützungsaktionen für Banken und Wirtschaft Erfolg haben werden, steht in den Sternen. Die südeuropäischen Staaten leiden ohnehin seit der Finanzkrise an hoher Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung.

Diese Fragen beschäftigen besorgte Anleger

Aufgrund der unklaren und unübersichtlichen Nachrichtenlage erreichen uns zunehmend Anfragen besorgter Anleger. Diese sind nicht nur versierte Investoren, sondern auch Menschen, die sich um ihr Angespartes und ihre Altersvorsorge Gedanken machen. Die Fragen werden zunehmend konkreter, da die ersten finanziellen Schäden schon deutlich werden. So korrigieren viele Unternehmen ihre Aussichten. Bonus-Zertifikate und Aktienanleihen erreichen ihre Barrieren oder drohen diese zu erreichen. Soweit in geschlossene Fonds investiert wurde, gilt es, die Entwicklungen genau zu beobachten. Die gilt insbesondere dann, wenn der Fonds in krisenbehaftete Produkte investiert ist. Das können Flugzeuge, Gas und Öl aber auch Immobilien sein. Sehr viele Anbieter von geschlossenen Fonds haben in den letzten Jahren ohnehin keine Gewinne ausgeschüttet. Die Ausschüttungen stellten oft die Rückzahlung der eigenen Einlage dar. Dies sollte kritisch geprüft werden. Die geschlossenen Fondskonzepte basieren oftmals auf dem aktuell sehr niedrigen Zins. In den letzten Monaten wurde immer wieder von sogenannten „Zombie-Firmen“ berichtet, die zu „normalen“ Zinszeiten nicht existieren würden. Diese Firmen werden nur durch das niedrige Zinsniveaus am Leben gehalten. Dies gilt nach unserer Überzeugung auch für einige geschlossene Fonds. Vielen Zeichnern ist nicht klar, dass ein geschlossener Fonds nicht jederzeit verkäuflich ist und eine Unternehmung mit allen Risiken darstellt.

Coronavirus: Handlungsempfehlungen für Kapitalanleger 

Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann Routine hat leider bereits mehrfach Handlungsempfehlungen in der Krise abgegeben, denn seit dem Platzen der Internetblase zur Jahrtausendwende wiederholen sich Wirtschaftskrisen in zunehmend kürzeren Zeitabständen. Aus unserer Erfahrung haben sich folgende Überlegungen bewährt:

  1. Jede Krise stellt auch für Ihre persönliche Altersabsicherung und Kapitalanlage einen Stresstest dar. Für viele Laien zeigt sich erst in der Krise, wie ihre Kapitalanlagen tatsächlich funktionieren und wie schwankungsanfällig sie sind. Prüfen Sie daher Ihre Finanzen rechtzeitig, um mögliche weitere Verluste zu verhindern. 
  2. Verfallen Sie nicht in Panik und realisieren Sie die Verluste nicht unüberlegt. Es gibt keine pauschalen Handlungsoptionen. Einen ETF können Sie eher aussitzen als eine geschlossene Kapitalanlage. Das bedeutet, verkaufen Sie nicht zwingend dann, wenn alle verkaufen und beobachten Sie die Gesamtlage. Sprechen Sie mit Ihren Bankberatern oder Vermittlern der Kapitalanlagen und stellen Sie kritische Fragen. Sollte Ihnen die Kapitalanlage von einem Bankberater oder Finanzvermittler verkauft worden sein und auf die nunmehr eingetretenen Risiken bei der Beratung nicht hingewiesen worden sein, können Sie mögliche Ansprüche bei spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Spezialisierte Anwälte können auch die Verkaufsprospekte auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen. 
  3. Für den umgekehrten Fall, dass Ihnen aktuell aufgrund der Krise vermeintlich günstige Einstiegszeitpunkte genannt werden und zu einem Kauf geraten wird, sollten Sie diese Aussagen gründlich überdenken und gegebenenfalls mit Vertrauenspersonen darüber reden. Niemand kann im aktuellen Umfeld sagen, wann eine Bodenbildung erreicht sein wird und ob ein geschlossener Fonds die Krise schadlos überleben wird. 
  4. Wie immer gilt: Sollten Sie durch eine Beratung zu einer Kapitalanlage gekommen sein, dokumentieren Sie die Vorgänge, insbesondere die Risikohinweise, die Ihnen erteilt wurden. Am besten gehen Sie nicht in ein Vier-Augen-Gespräch, sondern nehmen einen Zeugen mit. Das kann auch ein Verwandter, z. B. die Ehefrau oder Ehemann sein. 
  5. Sollten Sie in Zertifikate, Aktienanleihen oder Unternehmensanleihen investiert sein, prüfen Sie das Erreichen möglicher Barrieren rechtzeitig und sprechen Sie mit Spezialisten darüber, wie sie sich am besten verhalten, um mögliche Verluste zu minimieren. Leider wurden in den letzten Jahren derartige Produkte als sicher in Zeiten sich seitwärts bewegender Märkte verkauft. Ferner wurden Anleihen oder Bonuszertifikate anstelle der nicht mehr existierenden Tagesgeldzinsen verkauft. Hier gilt der Grundsatz: In einer Nullzinszeit können Gewinne nur mit entsprechenden Risiken erwirtschaftet werden. Sollten Ihnen derartige Produkte als sicher oder sogar als zur Absicherung geeignet verkauft worden sein, sollten Sie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. 
  6. Für geschlossene Fonds gilt es kritische Fragen zu stellen und die Auswirkungen der Corona-Krise zu erfragen. Hier gilt es auch mögliche Verjährungsfristen für mögliche Schadensersatzansprüche zu beachten.

Wir beraten und vertreten Kapitalanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos.



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