Facebook-Datenleck Entschädigung: Datenschutzbehörde bestätigt Verstoß – Weg für Schadensersatz geebnet

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Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commissioner (DPC) hat am 28. November 2022 eine Strafzahlung gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta in Höhe von 265 Millionen Euro verhängt. Der Druck auf den Meta Konzern wegen des Facebook Datenlecks nimmt stetig zu. DPC teilte mit, dass die Untersuchungen zu dem Datenleck vom April 2021 abgeschlossen seien. Bemerkenswert ist die Mitteilung, dass die Datenschutzbehörden der übrigen EU-Mitglieder mit der irischen Behörde zusammengearbeitet und der Entscheidung zugestimmt haben.

Facebook Datenleck aus Frühjahr 2021 zieht weite Kreise 

Auslöser der Ermittlungen der irischen Datenschutzbehörde war ein Datenleck bei Facebook, welches im Frühjahr 2021 bekannt wurde. Über 500 Millionen Nutzerdaten waren in einem Hacker-Forum aufgetaucht, wobei über 6 Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen darunter waren. Die Datenschutzbehörde hat klargestellt, dass Facebook die Daten nicht ausreichend geschützt hat.  

Facebook-Datenleck Entschädigung: Hohe Geldbuße lässt Rückschlüsse auf Ausmaß des Verstoßes zu 

Sowohl an der Höhe der Strafe, als auch an den eindeutigen Pressemitteilungen der Datenschutzbehörden wird ersichtlich, dass es sich keinesfalls um einen nur geringfügigen Datenschutzverstoß handelte, wie es Facebook lange Zeit aussehen lassen wollte. Immerhin wurden neben Vornamen und Nachnamen unter anderem auch Wohnorte, Arbeitgeber, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geschlecht und Beziehungsstatus der Nutzer und Nutzerinnen in Hackerforen zu Verkauf angeboten. In der Folge kam es bei den betroffenen zu teils massiven telefonischen Belästigungen sowie zu kriminellen SMS, welche einen Schaden hätte verursachen können oder teilweise auch verursacht haben.

Doch was hat dieses Datenschutzverfahren und die 265 Millionenstrafe mit möglichen Schadensersatzansprüchen der deutschen Nutzer zu tun? Die Antwort lautet: Sehr viel. Denn Facebook hat im Rahmen der laufenden Gerichtsverfahren versucht, den Datenschutzverstoß zu bestreiten und klein zu reden. Diese Verteidigungsstrategie des Metakonzerns ist jetzt hinfällig. Denn mit der Geldbuße aufgrund vorgeworfener Datenschutzverstöße dürfte der Schadensersatzanspruch nunmehr feststehen. Der Metakonzern wird sich aufgrund der Feststellungen der Datenschutzaufsicht in Irland nicht mehr darauf berufen können, nicht gegen Datenschutzvorschriften verstoßen zu haben. Letztlich spricht auch die Höhe der ausgesprochenen Geldbuße in Höhe von 265 Millionen Euro gegen einen nur geringfügigen Verstoß. Wir gehen davon aus, dass nunmehr eine enorme Klagewelle auf den Metakonzern zurollt.

So sehen das mittlerweile auch erste Gerichte in Deutschland und verurteilten die Facebook-Mutterkonzern Meta zur Zahlung von Schadensersatz bis zu einer Höhe von 3000,- Euro. 

Facebook-Datenleck Entschädigung fordern: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher und Verbraucherinnen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung. Mit unserem kostenfreien Leak-Check können Sie prüfen, ob Sie vom Facebook Datenleck betroffen sind. Geschädigten bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Chancen auf Entschädigung.


Foto(s): @pixabay

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