ThomasLloyd News: Aktuelle Anlegerinformation und Ausstiegsmöglichkeiten

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Anleger und Anlegerinnen mit Beteiligungen an der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurden wiederholt darüber informiert, dass Auszahlungen und auch Nachzahlungen ausstehender Auszahlungen verschoben werden. Eine aktuelle Anlegerinformation wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.


ThomasLloyd News

Aktuelle Anlegerinformation wirft Fragen auf 


Das Emissionshaus ThomasLloyd hat am 28.07.2023 die Rundmail „Wichtige Anlegerinformation für Anleger der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D)“ versandt. Diesen wurde mitgeteilt, dass es nach wie vor Probleme beim Verkauf der drei philippinischen Biomassekraftwerke gebe, da die erforderlichen behördlichen Genehmigungen immer noch ausstünden, obwohl Thomas Lloyd in seinem vorangegangenen Anlegerrundschreiben vom 26.04.23 noch behauptet hatte, dass es nur zu einer „zeitlichen Verzögerung von voraussichtlich wenigen Wochen“ kommen werde und der Verkauf dann abgewickelt werden könne. Stattdessen verkündete das Emissionshaus stolz, dass die Liquiditätsbeschaffung durch Refinanzierung über Kredite bei lokalen und regionalen Geschäftsbanken und Investmentbanken gesichert sei. Thomas Lloyd bezeichnete dies als „zweite Option“, ohne jedoch Auskunft darüber zu geben, zu welchem höheren Preis dies letztlich für die Gesellschafter erfolgte. Denn die Aufnahme zusätzlicher Kredite war ursprünglich gar nicht vorgesehen und kann angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Zinsen und Kapitalbeschaffungskosten nicht zu Gunsten der Gesellschafter erfolgt sein.


Darüber hinaus wurden offensichtlich auch „lokale und regionale“ Banken in die Refinanzierung einbezogen, was wiederum bedeutet, dass erhebliche Währungsrisiken aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen den einzelnen Fremdwährungen bestehen können. In diesem Zusammenhang ist auch unklar, ob die Kredite in philippinischen Pesos (PHP), US-Dollar oder einer anderen Währung vergeben werden. Die dadurch entstehenden ungeplanten Mehrkosten schmälern langfristig nicht nur die Rendite der Investoren, sondern führen auch zu einem erhöhten Währungsrisiko, das die gesamte Investition gefährden kann.


Es bleibt folglich fraglich, ob sich die angepriesene Kapitalanlage von ThomasLloyd - Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG insbesondere vor dem Hintergrund der sehr langen Laufzeiten von zwischen 7 und 30 Jahren wirtschaftlich für die Anleger tatsächlich rentieren wird.


Negative Berichterstattungen 


Die Stiftung Warentest berichtete bereits im Jahr 2020 über die Millionenverluste der Thomas Lloyd Cleantech Fondsgesellschaften. Auch das Handelsblatt berichtete im September 2022 sehr kritisch. Die Zahlen seien verheerend. Für die Anleger und Anlegerinnen sei es kein gutes Zeichen, dass die Gesellschaft, an der ihre Fondsgesellschaften still beteiligt sind, so hohe Abschreibungen vornehmen musste und ein negatives Eigenkapital in dieser Höhe ausweisen muss. Recherchen ergaben bereits im Jahr 2019 in den Veröffentlichungen des Konzerns irritierend wenig aktuelle Assets im Bereich Infrastruktur in Asien - angesichts des eingesammelten Anlegerkapitals in dreistelliger Millionenhöhe mehr als auffällig.


Was können Betroffene tun? Ihre Möglichkeiten zu Widerruf und Schadensersatz


  • Bis 30. September 2022 konnten Anlegerinnen und Anleger von Fondsgesellschaften über Beschluss-Vorlagen abstimmen. Kosten, die ihren Fondsgesellschaften in Rechnung gestellt werden, sollten sie angesichts der Entwicklung ihrer Gesellschaften genau hinterfragen. Wer unzufrieden ist, der kann die Entlastung der Geschäftsführung verweigern. Bei dem Ratensparfonds CTI Vario D wäre es eine Überlegung wert, sich rechtlichen Rat bezüglich der weiteren Ratenzahlungen einzuholen.
  • Darüber hinaus sind unserer Kanzlei bei der Prüfung der Fondsunterlagen auch gravierende Unstimmigkeiten, Widersprüche, Ungereimtheiten sowie Prospektfehler aufgefallen, aus denen die Anleger und Anlegerinnen Schadensersatzansprüche herleiten können.
  • Insbesondere steht den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen auch ein Widerrufsrecht zu, der sie zur Einstellung der laufenden monatlichen Ratenzahlungen berechtigt. Wir könnten Ihnen folglich helfen, aus dem Vertrag „herauszukommen“.
  • Hinzu kommt, dass die Beratung in den meisten Fällen nicht anlage- und anlegergerecht durchgeführt wurde, was wiederum zu Beratungshaftungsansprüchen gegen die Vermittler führt.


Sollten Sie eine anwaltliche Durchsicht Ihrer Unterlagen und Ihres Falles wünschen, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose anwaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen an. Nutzen Sie dazu gerne unser Online-Formular.


Sie haben weitere Fragen zu aktuellen ThomasLloyd News? Rufen Sie uns an unter 0711 – 9308110 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Foto(s): Adobe Stock, © Andrii Yalanskyi

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