Coronavirus: Kurzarbeit in Spanien aufgrund höherer Gewalt

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Unter den von der spanischen Regierung erlassenen außerordentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus ist die Senkung der Anforderung an die ERTE-Anträge (Kurzarbeit – temporäre Beschäftigungsregelung) aufgrund höherer Gewalt hervorzuheben.

Wo sind ERTE-Anträge durch höhere Gewalt geregelt?

Das ERTE ist das rechtliche Verfahren, das ein Unternehmen befolgen muss, um Arbeitsverträge auszusetzen und/oder die Arbeitszeit vorübergehend verkürzen zu können.

Die formellen Voraussetzungen für die Beantragung und Bewilligung der Kurzarbeit sind sowohl im Arbeitnehmerstatut als auch im Königlichen Dekret 1483/2012 aufgeführt. Dieses wird nun durch das Königliche Dekret 463/2020 modifiziert, um den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Corvid-19-Virus zu begegnen.

Die Gründe für die Beantragung von Kurzarbeit sind vielfältig und können wirtschaftlicher, produktiver, organisatorischer oder technischer Natur sein.

Durch das verabschiedete Königliche Dekret 463/2020 ist es Unternehmen nunmehr als außerordentliche Maßnahme möglich, als Grund Höhere Gewalt geltend zu machen, ohne die hierfür unter normalen Umständen zu beachtenden Formalitäten erfüllen zu müssen.

Welche Unternehmen können aufgrund höherer Gewalt ein ERTE beantragen?

Zunächst können all diejenigen Unternehmen, die ihre Tätigkeit zwangsläufig eingestellt haben und jene, die zu den im königlichen Dekret ausdrücklich genannten Sektoren gehören, einen Antrag auf Kurzarbeit stellen.

Darüber hinaus gilt dies auch für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie von der Einstellung ihrer Tätigkeiten, der vorübergehenden Schließung Räumlichkeiten, Beschränkungen des Transports von Personen und Gütern oder von Maßnahmen im Unternehmen selbst zur Vermeidung von Ansteckungen betroffen sind.

Jeder dieser Umstände muss ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Unter normalen Bedingungen unterscheidet sich die Beantragung eines ERTE durch höhere Gewalt von den anderen vier Fällen, in denen es möglich ist, den Antrag auf Kurzarbeit zu stellen, in dem das Vorhandensein der Ursachen, die die normale Ausübung der Geschäftsaktivität stark einschränken. Die Darlegung dessen wird sodann von der einschlägigen Arbeitsbehörde geprüft und muss anerkannt werden.

Erster Schritt zur Verarbeitung eines ERTE aufgrund höherer Gewalt

Aufgrund der aktuellen Begebenheiten ist die Kurzarbeitsbeantragung ausschließlich auf dem telematischen Weg möglich.

Zu Beginn muss das Unternehmen, das einen Antrag auf Kurzarbeit stellt, die Arbeitnehmervertreter hierüber informieren. Mangelt es an einer solchen Organisationsstruktur, ist jeder einzelne betroffene Angestellte zu informieren.

Da in Spanien auch der Postzustellbetrieb deutlich eingeschränkt ist, kann eine solche Benachrichtigung an die Angestellten auch per E-Mail mit Empfangsbestätigung (ggf. mit Hinweis auf eine solche E-Mail per WhatsApp) erfolgen.

Das ERTE aufgrund höherer Gewalt erfordert keine Beratungen oder Verhandlungen über den Umfang der beantragten Maßnahmen, sondern lediglich die erforderlichen ERTE-Unterlagen.

Zusammen mit dieser Benachrichtigung der Mitarbeiter oder ihrer Vertreter muss das Unternehmen das formelle Antragsformular ordnungsgemäß ausfüllen.

Es muss auch ein erläuternder Bericht vorgelegt werden, in dem die Maßnahmen aufgeführt sind, ergriffen werden sollen: Aussetzung von Verträgen oder Verkürzung der Arbeitszeit. Sie müssen auch Kalender einschließen. Im letzteren Fall muss zusätzlich eine Übersicht über die neuen reduzierten Arbeitszeiten eingereicht werden.

Dieser Bericht wird durch eine Liste aller betroffenen Arbeitnehmer vervollständigt unter Angabe von Namen, berufliche Kategorie und einer Erklärung, weshalb diese Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt werden. Hierdurch soll eine diskriminierende Behandlung einzelner Mitarbeiter vermieden werden.

Wenn das Unternehmen einer der im Königlichen Dekret ausdrücklich genannten Branchen gehört, ist es nicht erforderlich, weitere Unterlagen vorzulegen. Ist dies nicht der Fall, muss das Unternehmen die spezifischen Ursachen angeben, die die Anfrage motivieren (z. B. mangelnde Versorgung oder Erhöhung des Krankenstands).

Es können zusätzlich weitere Dokumente beigelegt werden, die die Begründetheit des Antrages untermauern, wie etwa Nachweise über einen etwaigen Bestellrückgang, übermäßige Stornierungen, Berichte über beruflich-gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit dem Virus.

Bescheidung des Antrags auf Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt

Die Bescheidung des Antrags auf Kurzarbeit ergeht binnen fünf Werktagen. Hierbei wird lediglich auf die formellen Anforderungen des Antrags abgestellt.

Die Kurzarbeit tritt hierbei rückwirkend zum 15. März 2020, dem Tag, an dem der spanische Staatsnotstand erklärt wurde, in Kraft.

Gerne stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite.



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