Coronavirus – Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Unternehmen zur Liquiditätssicherung

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Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für Unternehmen und Freiberufler zur Überwindung der Corona-Krise beschlossen. 

Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist die kurzfristige Sicherung der Liquidität von Unternehmen und Freiberuflern.

Darüber hinaus sollen Ausnahmeregelungen zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld und im Insolvenzrecht verhindern, dass an sich gesunde Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenz anmelden müssen. 

Zudem besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Fristverlängerungen zum Beispiel für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen oder fällige Zahlungen zu beantragen.

Eine Schlüsselrolle kommt bei den Unternehmenshilfen der bundeseigenen KfW-Bank zu, die über die Hausbanken den Unternehmen Kredite (Betriebsmittelkredite, Langfristfinanzierungen) und Bürgschaften zur Verfügung stellt (www.kfw.de).

Zudem können Unternehmen direkt über die je nach Bundesland zuständigen Stellen Liquiditäts-Zuschüsse beantragen. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt, aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung wie Erträge versteuert werden. Das Gesamtvolumen dieser vom Bund bereitgestellten Zuschüsse liegt bei 50 Milliarden EUR. 

Auch Freiberufler und Kleinunternehmen können diese Liquiditätshilfen beantragen. Diese Zuschüsse zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe werden in Höhe von mindestens 9.000 EUR gewährt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Unternehmen und Freiberufler. 

Rechtstipp:

Unternehmen ist anzuraten, sich bei (absehbarem) Liquiditätsbedarf möglichst frühzeitig über die möglichen Liquiditätshilfen zu informieren und die passenden Mittel umgehend – bei Bedarf unter Involvieren von bank- und sanierungserfahrenen Rechtsanwälten/Beratern – zu beantragen. 

In diesem Kontext steht die Düsseldorfer Kanzlei DR. IDELMANN & ASSOCIATES betroffenen Unternehmen als Berater und Begleiter für Bank- und Finanzierungsverhandlungen zur Verfügung.



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