Covid-19 – neue Einreisebestimmungen – Kroatien

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Sehr geehrte Damen und Herren,

veranlasst durch ständige Anfragen von Kunden nach den Einreisemöglichkeiten in die Republik Kroatien übermitteln wir die neueste Entscheidung der zuständigen Behörden, die den Kreis der Ausländer, die die Grenze übertreten dürfen, erheblich erweitert hat. 

Die Nationale Zentrale für Katastrophenschutz der Republik Kroatien erließ am 9. Mai 2020 eine Entscheidung, die den Staatsbürgern der EU-Mitgliedstaaten Einreise in Kroatien „aus geschäftlichen Gründen oder anderen wirtschaftlichen Interessen unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Amtes für öffentliche Gesundheit“ ermöglichte. 

Am selben Tag erlässt das kroatische Amt für öffentliche Gesundheit die Entscheidung, in der die Bedingungen aus der zuvor zitierten Entscheidung der Nationalen Zentrale für Katastrophenschutz präzisiert wurden und in der es angegeben wurde, dass ein ausländischer Staatsbürger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen muss:

1. Er besitzt ein Dokument, mit dem er sein Eigentum an der Immobilie in der Republik Kroatien oder am Wasserfahrzeug, der auch Leasinggegenstand sein kann, beweist. Nach dem Vorweis des entsprechenden Dokuments wird der Person Grenzübertritt erlaubt und es wird ihre Adresse, bzw. Wasserfahrzeug, an dem sie sich befindet, sowie ihre Kontaktnummer und der Zeitraum ihres geplanten Aufenthalts in der Republik Kroatien evidentiert.

2. Er besitzt ein Dokument, mit dem er die Einladung eines Wirtschaftssubjekts zur Ankunft in die Republik Kroatien, das Interesse des Wirtschaftssubjekts nach seiner Ankunft oder die Einladung zu einem Meeting beweist. Für solche Reisenden müssen auch ihr Aufenthaltsort, Kontaktnummer und Zeitraum ihres geplanten Aufenthalts in der Republik Kroatien evidentiert werden.

Covid-19-Tests werden nicht an der Grenze durchgeführt, sodass Ausländer, die in das Land einreisen, sich selbst nicht isolieren oder unter Quarantäne stellen müssen. 

Aus den allgemeinen Bedingungen (eine Einladung zum Meeting reicht) kann geschlossen werden, dass die kroatischen Grenzen für wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union vollständig geöffnet werden. 

Kontaktieren Sie uns mit Vertrauen für weitere Informationen sowie für die Anschaffung und Übersetzung der erforderlichen Unterlagen.  

Gute Reise! 

Mit freundlichen Grüßen aus Istrien

Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M. 


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