Credit-Suisse-AT1-Anleihen: Totalverlust? Anwaltsinfo!

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Medienberichten vom heutigen Tage zufolge (z.B. manager magazin online vom 20.03.2023) verlieren Investoren sogenannter AT1-Anleihen im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS mehr als 16 Milliarden Euro. 

So soll die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS entschieden haben, sämtliche AT1-Bonds der Credit Suisse abzuschreiben, womit AT1-Anleihen der Bank im Wert von ca. 16 Milliarden Schweizer Franken (und somit rund 16,2 Milliarden Euro) für deren Halter wertlos geworden sein sollen.

Bei diesen Additional-Tier-1-Anleihen soll es sich um eine spezielle Form von Wandelanleihen handeln.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin schlechte Nachrichten für die Anleger des Credit-Suisse-AT1-Anleihen, die sich jetzt fragen, was sie tun können?

So sollen die Anleihegläubiger wohl ihren kompletten Einsatz verlieren, während die Aktionäre nur einen Teil ihres Geldes verlieren sollen.

So kann überprüft werden, ob diese Entscheidung rechtmäßig war und ob nicht eventuell der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde?

Weiter können Anleger sich fragen, ob sie ausreichend darüber aufgeklärt wurden, dass ein Totalverlust möglich ist, genauso wie die Anleger sich fragen können, ob sie auch auf die sonstigen Risiken hingewiesen wurden?

In Fällen, in denen dies nicht der Fall war, könnten Ansprüche gegen Verantwortliche wie z.B. auch Anlageberater- oder vermittler geprüft werden.

Anleger in Credit Suisse AT1-Anleihen sind nicht schutzlos gestellt, sondern können ihre Rechte fachanwaltlich prüfen lassen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und hier schwerpunktmäßig im Bereich Anlegerschutz tätig und konnten seitdem mehrere tausend Investoren erfolgreich vertreten.



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