CryptoGlobalx - Hände weg - Betrugsindizien! Hinweis des Anwalts!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der CryptoGlobalx! Das Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf der Website cryptoglobalx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können.

Die Gesellschaft wird nicht von der Bafin beaufsichtigt. Hier droht wieder ein weiterer Betrugsfall!

Die Firma CryptoGlobalx wirbt auf ihrer Webseite mit vielversprechenden Worten.

Dies sind aber nur schöne Worte.

CryptoGlobalx besitzt keine Erlaubnis der Bafin

Denn Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen wie etwa die CryptoGlobalx bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Achtung! Indizien für Anlagebetrug!

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, Partner der auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB: "Auf der Website von CryptoGlobalx gibt es verschiedene Indizien, die massive Zweifel an der Seriösität aufkommen lassen. Vor allem fehlt das Impressum auf der Seite. Wer diese Seite betreibt, ist zudem vollkommen unklar. Eine Rechtsform der Gesellschaft ist nicht zu erkennen. Ebenso wenig ist der Geschäftssitz erkennbar. Ich kann nur ein weiteres mal davor warnen, bei solchen Anbietern zu handeln. Wer dort bereits Geld investiert hat, darf kein weiteres Geld nachschießen. Halten Sie Ihre schriftlichen Belege und Beweise zusammen, machen Sie Screenshots, lassen Sie keine unbefugten Personen auf Ihr Konto."

Haben Sie negative Erfahrungen mit Cryptoglobalx und auch keine Auszahlung erhalten?

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen!

Anleger bei Cryptoglobalx sollten daher nach Ansicht von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Beiträge zum Thema