Daniel Sebastian Abmahnung „German Top100 Single Charts“ – Erste Schritte

  • 3 Minuten Lesezeit

DigiRights Administration GmbH lässt teure Abmahnungen aussprechen

Sie haben aktuell eine Daniel Sebastian Abmahnung mit hohen Forderungen erhalten? Nach dem ersten Lesen sind viele Verbraucher verwundert, oft sogar zu Recht verärgert. Es wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Diese soll über den Internetanschluss daheim vorgenommen worden sein. Mithin geht es um die Weitergabe von Musikdateien im Internet mittels Tauschbörsen (Bittorent, uTorrent, eDonkey, etc.). Konkret handelt es sich um die Datei „German Top100 Single Charts“. Viele Abgemahnte haben den illegalen Musik Upload aber nicht zu verantworten. Trotzdem wird innerhalb weniger Tage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dazu soll man je nach Anzahl der geschützten Songs einen Geldbetrag von 1.250 bzw. 1.500 Euro als Entschädigung zahlen. 

Was sollte ich tun? Erste Schritte, um viel Geld zu sparen ...

1) Unterschreiben Sie nichts!

Vergleichsmuster

Bereits in der von Daniel Sebastian vorgefertigten Vergleichsvereinbarung befindet sich eine kritische Formulierung:

„Danach sollen Sie die Ersatzansprüche dem Grunde nach anerkennen.“

Vermeiden Sie solche Schuldanerkenntnisse. Sie schießen sich damit ein Eigentor. 

Muster Unterlassungserklärung

Dazu hat auch das Muster der Unterlassungserklärung eine Verschärfung integriert. Unterschreiben Sie das Muster ohne Modifikationen, gelten Sie als Täter. Ein solches Anerkenntnis schulden Sie aber nicht, wenn Sie den Upload nicht selbst vorgenommen haben.

2) Bitte keinen Kontakt mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian

In der Daniel Sebastian-Abmahnung argumentiert man mit der Vermutung, dass der Anschlussinhaber den Upload persönlich begangen habe. Jedoch besitzt der Abmahner keine konkreten Informationen. Diese Vermutung gegen den Anschlussinhaber ist nur deshalb von der Rechtsprechung entwickelt worden, weil man in Ihre Wohnung nicht hineinschauen kann. Mithin steht der Ermittler im Dunkeln. Folglich vermutet man, dass der Anschlussinhaber den Upload begangen hat, schließlich hat dieser das Internet bestellt. Er wird es vermutlich auch selbst nutzen. Im Grunde weiß man nicht, wie viele Personen daheim leben und das Internet nutzen. Man weiß auch nicht, ob der Abgemahnte tatsächlich der Täter ist. Vermeiden Sie daher Kontakt mit der Gegenseite. Behalten Sie alle Informationen für sich. Damit ist eine Verteidigung gegen die Daniel Sebastian Abmahnung aussichtsreich.

Darüber hinaus möchte man viel Geld verdienen. Man wird Ihnen am Telefon sowieso sagen, dass Sie in jedem Fall zahlen müssen. Das stimmt aber nicht. Es gibt keine automatische Haftung für den Anschlussinhaber.

3) Sammeln Sie Fakten & Erstberatung von Baumeister Rosing nutzen

Versuchen Sie die Vorwürfe aus der Daniel Sebastian Abmahnung zu rekonstruieren. Hat jemand den Upload tatsächlich vorgenommen? Hatten Sie zur Tatzeit Besuch? Hat Ihr Besuch das Internet genutzt? Ist der Router durch ein Passwort mit der Technik WPA2 geschützt?

Anschließend nutzen Sie die kostenlose Erstberatung mit Baumeister Rosing. Anhand der von Ihnen gesammelten Informationen wird unser Team aus erfahrenen Anwälten für Urheberrecht eine individuelle Strategie für die Verteidigung fertigen.

Schadenersatz überhöht

Zudem ist in der Daniel-Sebastian-Abmahnung nur eine zeitlich punktuelle Nutzungshandlung über den Internetanschluss behauptet. Meist spricht der Abmahner von lediglich 1 Sekunde Uploadzeit. Bei einer Schätzung des Schadens nach § 287 ZPO spielt die Zeitdauer der Verletzungshandlung jedoch eine wichtige Rolle. Der Einigungsbetrag ist damit völlig überhöht. Auch hier kann man viel Geld sparen.

Konsequente Verteidigung gegen Daniel Sebastian Abmahnung

Lassen Sie die Vorwürfe von uns überprüfen. Insbesondere sagen wir Ihnen bereits am Telefon, ob Sie in der Haftung sind. Sie wissen damit sofort, ob Sie überhaupt Geld schulden.



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