Darf man vor Gericht lügen?

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Die Antwort lautet wie so häufig: Es kommt darauf an!


Zeugen müssen vor Gericht grundsätzlich die Wahrheit sagen.

Zeugen sind grundsätzlich dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Auf diese Pflicht werden sie vor ihrer Zeugenaussage hingewiesen. Bei einem Verstoß droht unter Umständen eine Strafbarkeit gem. § 153 & 154 StGB (Falsche uneidliche Aussage & Meineid). Unter gewissen Umständen steht ihnen aber ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zu. So zum Beispiel bei einer Aussage gegen enge Angehörige, Selbstbelastung oder bei gewissen Berufsgruppen wie Geistliche, Ärzte & Anwälte.


Der Angeklagte muss sich nicht selbst belasten.

Als Angeklagter ist man nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, weil man sich nicht selbst belasten muss (sog. Aussageverweigerungsrecht). Ein Schweigen oder eine simple Lüge (”Ich bin unschuldig”) sind nicht strafbar. Wird mit dem wahrheitswidrigen Leugnen jedoch gleichzeitig eine andere Person falsch verdächtigt, kommt unter Umständen eine Strafbarkeit gem. § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) in Betracht.


Ein Strafverteidiger darf entgegen manchem Vorurteil ebenfalls nicht vor Gericht lügen.

Der Rechtsanwalt und insbesondere der Strafverteidiger ist zwar ein einseitiger Interessenvertreter, der dem Mandanten verpflichtet ist. Er ist jedoch zugleich ein unabhängige Organ der Rechtspflege und leistet als solches seinen Beitrag zu einem funktionierenden Justizsystem. Der Anwalt muss daher seinen Mandanten vor Verstößen gegen die Wahrheits­pflicht bewahren und er darf nicht selbst zur Verbreitung von Unwahr­heiten beitragen.

vgl. § 1 sowie § 43 a Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)


Frühzeitige Strafverteidigung im Strafverfahren!

Eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erhalten ist im ersten Moment meist überraschend und schockierend. Die Risiken einer unvorbereiteten Aussage als Angeklagter oder Zeuge dürfen jedoch nicht unterschätzt werden. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen als Strafverteidiger oder Zeugenbeistand beratend zur Seite steht. 


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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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