Darf man wegen Krankheit gekündigt werden?

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Es ist zwar für viele überraschend, aber Arbeitnehmer können durchaus wegen Krankheit gekündigt werden. Dies kann ohne Abmahnung und auch während der krankheitsbedingten Abwesenheit erfolgen. Allerdings müssen für die krankheitsbedingte Kündigung strenge Regeln beachtet werden, die für den Arbeitgeber oft hohe Hürden darstellen.

Krankheitsbedingte Kündigung – diese 7 Punkte sollten Sie kennen

  1. In Deutschland ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig.
  2. Der Arbeitgeber muss dafür strenge Bedingungen erfüllen.
  3. Häufig scheitern Krankheiten wegen Kündigung vor Gericht.
  4. Wenn die Kündigungsschutzklage Erfolg hat, muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen oder wiedereinstellen.
  5. Die Beweislast für die negative Prognose trägt der Arbeitgeber.
  6. Oft bieten Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung an, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird.
  7. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne Rücksprache mit einem Anwalt, wenn mit krankheitsbedingter Kündigung gedroht wird.

Was genau ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Bei Kündigung wegen Krankheit handelt es sich um eine sogenannte ordentliche bzw. personenbedingte Kündigung. Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung aus dem Arbeitsvertrag wegen Krankheit lange Zeit nicht erbringen kann.

Warum wird der Arbeitnehmer nicht abgemahnt?

Eine Abmahnung ist üblicherweise die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten schlecht oder gar nicht erfüllt, soll die Abmahnung auf das Problem hinweisen und möglichst Besserung herbeiführen.

Da ein Arbeitnehmer seine Krankheit in der Regel aber nicht beeinflussen kann, würde eine Abmahnung die Situation nicht ändern. 

Welche Voraussetzungen benötigt die krankheitsbedingte Kündigung?

  • Der Gesetzgeber fordert eine negative Genesungsprognose. D. h. der Mitarbeiter wird auch in Zukunft längere Zeit nicht arbeiten können.
  • Die Abwesenheit muss zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Betriebsabläufe führen.
  • Es ist eine Interessenabwägung notwendig: zwischen dem Wunsch des Arbeitgebers zu kündigen und dem Interesse des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz.

Was ist die negative Gesundheitsprognose?

Einer der wichtigsten Punkte für die krankheitsbedingte Kündigung ist die negative Gesundheitsprognose. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein wird. Dies ist häufig sehr schwierig. 

  • Knochenbrüche oder Gewebeverletzungen wird ein Gericht nicht akzeptieren, da diese normalerweise wieder vollständig ausheilen.
  • Auch schwere Lebenskrisen wie eine Scheidung, werden nicht als Basis für eine negative Prognose akzeptiert. Die Lebenserfahrung zeigt, dass diese mit der Zeit überwunden werden.
  • Besondere Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers ist ebenfalls noch keine Basis für eine negative Gesundheitsprognose. Die Richter fordern zusätzlich einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Vorfällen.

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