Der Unfallgegner gibt alles zu – teuer wird es trotzdem?

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Unverschuldeter Unfall und alle sind freundlich

Ein kurzer Augenblick und schon ist es passiert: Der Hintermann ist Ihnen aufs Auto gefahren. Kein Problem, der Gegner gibt es gleich zu, die Polizei verteilt das Verwarngeld an ihn und die Versicherungsdaten haben Sie auch schon. Sogar der gegnerische Versicherer hat sich innerhalb weniger Stunden gemeldet und will Ihnen die Abwicklung so angenehm wie möglich machen und außerdem war der Unfallgegner ja so nett und zuvorkommend – der Unfall auch nur Blechschaden, mehr kosmetischer Natur. Ein Anwalt ist da unangebracht und sprichwörtlich „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. So weit so gut.

Die gegnerische Versicherung zieht alle Register

Nachdem Sie den Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragt haben, reicht dieser nach kurzer Zeit das Gutachten bei der Versicherung für Sie ein. Auf mehrmalige Nachfrage erhalten Sie Wochen später die Information, dass die Sache in Bearbeitung sei. Was man Ihnen hier nicht verrät ist, dass das von Ihnen eingereichte Gutachten durch die Versicherung nunmehr einer intensiven Prüfung unterzogen wird. Man sucht nach Wegen und Möglichkeiten, die Reparaturkosten zu drücken – und findet sie. Von den ursprünglich veranschlagten Reparaturkosten bleiben am Ende etwas über die Hälfte übrig. Diese überweist Ihnen die Versicherung auch gerne auf Ihr Konto. 

Das dicke Ende kommt zum Schluss

Sie haben das Fahrzeug zwischenzeitlich in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Da das Gutachten, welches Sie eingereicht haben als solches ja nicht brauchbar war, sieht man sich leider gezwungen auch hier nicht die volle Summe zu erstatten. Die 2/3, die man zahlen möchte hat man Ihnen aber ebenfalls großzügig überwiesen. Und jetzt beginnt der Ärger: Der Sachverständige, mit dem Sie (und nicht die Versicherung des Schädigers) einen Vertrag geschlossen haben möchte plötzlich das letzte Drittel – berechtigterweise – auch noch haben. Und auch die Werkstatt klopft einige Zeit später an die Tür und verlangt die Zahlung der Differenz der Reparaturkosten von Ihnen. Denn auch hier haben Sie (und nicht die Versicherung des Schädigers) den Vertrag mit der Werkstatt geschlossen. Und auch diese wird sich wieder an Sie halten.

Schnell wird so aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine teure Angelegenheit von mehreren hundert Euro, die aus der eigenen Tasche gezahlt werden sollen.

Mit einem guten Anwalt passiert Ihnen das nicht

Und hier kommen wir ins Spiel: Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent und vollständig durch. Wir sorgen dafür, dass auch der letzte Cent durch die gegnerische Versicherung gezahlt wird. Dabei zahlt uns der gegnerische Versicherer. Als Geschädigtem eines Verkehrsunfalles zahlt die Versicherung des Schädigers (und nicht der vielleicht wirklich nette Unfallgegner) die Kosten unserer Beauftragung.

Kommen Sie also von Anfang zu uns und lassen Sie sich durch erfahrene Spezialisten in der Unfallabwicklung beraten und unterstützen.


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