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Darknet - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Darknet - was Sie wissen und beachten müssen!

Das Darknet wird immer wieder in den Medien diskutiert. Was unterscheidet das Darknet vom öffentlichen Internet, auf das jeder zugreifen kann? Welche Risiken sind damit verbunden und ist seine bloße Nutzung bereits illegal?

Die wichtigsten Fakten

  • Darknet-Netzwerke bestehen aus untereinander verlinkten Seiten, die nicht öffentlich einsehbar sind.
  • Für den Zugang wird spezielle Software wie der Tor-Browser benötigt, der eine anonymisierte Verbindung herstellt.
  • Darknet-Netzwerke sind aufwendig verschlüsselt, damit sich Außenstehende keinen Zugang verschaffen können.
  • Die Funktionsweise des Darknets macht es einfach, Vorgänge unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu koordinieren.
  • Viele Kriminelle verwenden daher das Darknet für illegale Aktivitäten.

Was ist das Darknet?

Ein Darknet ist ein selbstständiges Netzwerk, das nicht öffentlich sichtbar ist. In vielen Fällen kann man solchen Netzwerken nur mithilfe spezieller Software beitreten. Meistens stellen die Nutzer von Darknets die Verbindung manuell zueinander her, um sich zu vernetzen.

Die Inhalte, auf die Nutzer des Netzwerks Zugriff haben, werden in Suchmaschinen nicht aufgeführt. Suchdienste wie Google sind darauf ausgelegt, öffentlich einsehbare Websites in den Index aufzunehmen. Daher sind Darknet-Netzwerke auch für sie unsichtbar. Da das öffentlich einsehbare Internet das Gegenstück zum Darknet ist, nennt man es auch Clearnet oder Clear Web.

Viele Darknets nutzen das Friend-to-Friend-Prinzip

Zu den verbreitetsten Beispielen für Darknets gehören sogenannte Friend-to-Friend-Netzwerke, in denen geschützte Verbindungen nur mit ausgewählten Personen eingegangen werden. Sie ähneln vom Prinzip her Peer-to-Peer-Netzwerken, in denen einzelne Nutzer sich gleichberechtigt vernetzen und miteinander kommunizieren.

Der Unterschied zwischen beiden Prinzipien ist, dass sowohl die Nutzer als auch die Betreiber von Friend-to-Friend-Darknets genau einsehen können, wer außer ihnen an ihrem Netzwerk teilnimmt. In Peer-to-Peer-Netzwerken ist das üblicherweise nicht der Fall.

Darknet und Deep Web – was ist der Unterschied?

Das Peer-to-Peer-Prinzip ist es auch, was das Darknet vom sogenannten Deep Web unterscheidet. Das Deep Web besteht aus Websites, die von Suchmaschinen nicht gelistet werden und zugangsbeschränkt sind. Hierzu zählen kostenpflichtige Datenbanken oder Rechercheplattformen.

Die Funktionsweise des Deep Web ähnelt jedoch mehr dem Prinzip des öffentlichen Internets. In der Regel gehen Nutzer des Deep Web eine gewöhnliche Server-Verbindung ein und es ist nicht einsehbar, welche Nutzer sich noch im Netzwerk aufhalten. Auch Intranets von Firmen und geschützte Bereiche konventioneller Websites gehören zum Deep Web.

Der ursprüngliche Zweck des Darknets

Das Prinzip, das dem Darknet zugrunde liegt, wurde bereits in den 1970er-Jahren entwickelt. Die Absicht der Entwickler war dabei in erster Linie, Sicherheit und Anonymität zu gewährleisten.

Nicht öffentlich sichtbare Netzwerke sollten dazu dienen, wichtige Firmeninformationen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Zudem werden Darknets eingesetzt, um den Schutz von verfolgten Minderheiten oder Whistleblowern zu gewährleisten.

Und das mit Erfolg: Eine staatliche Kontrolle oder Zensur von anonymen, unsichtbaren Netzwerken lässt sich um einiges schwieriger realisieren.

Der Tor-Browser als Zugang zum Darknet

Der am häufigsten genutzte Weg ins Darknet ist das sogenannte Tor-Netzwerk. Der User installiert eine Software, die im Hintergrund läuft und dabei eine anonymisierte Verbindung herstellt.

Ist der Nutzer eine Verbindung mit dem Tor-Netzwerk eingegangen, kann er auf Web-Adressen mit der Endung „.onion“ zugreifen, die auf dem Onion-Netzwerk-System basieren. Wer keinen Zugang zum Tor-Netzwerk hat, bleibt außen vor. Die Verschlüsselung sorgt hierbei dafür, dass die IP-Adresse der Nutzer von anderen Mitgliedern des Netzwerks nicht eingesehen werden kann.

Schützt das Darknet wirklich Hacker, Drogendealer und Waffenhändler?

Laut Medienberichten sorgt das Prinzip des Darknets dafür, dass dort Waffenhandel, Geschäfte mit Drogen und andere illegale Dienstleistungen florieren.

Bei einer solchen Berichterstattung geht es fraglos um Medienwirksamkeit. Ein Quäntchen Wahrheit enthält sie dennoch. Im öffentlichen Internet kommen mittlerweile effiziente Überwachungstechniken zum Einsatz. Dass sich der Großteil der illegalen Angebote im Netz in anonyme Netzwerke verlagert hat, war daher nur eine Frage der Zeit.

Auch die Anonymität im Darknet kennt Grenzen

Allerdings sorgt auch die höhere Anonymität beim Surfen im Darknet nicht für Immunität vor dem Gesetz. Eine Rückverfolgung von Darknet-Aktivitäten ist zwar aufwendig, aber nicht unmöglich. Zahlreiche Cybercrime-Ringe wurden mittlerweile gesprengt, weil die Behörden verdeckte Ermittler eingeschleust hatten.

Wird die Polizei auf illegale Angebote im Darknet aufmerksam, hilft daher auch die beste Verschlüsselung nichts. Die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Das Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Bei Drogenbesitz ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Handel mit gefälschten Pässen

Auch für den Handel mit fingierten Ausweispapieren gibt es Plattformen im Darknet. Wer sich allerdings darauf einlässt, geht ein hohes Risiko ein. Bereits wer einen gefälschten Ausweis benutzt, begeht eine Urkundenfälschung. Das Resultat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Handel mit Onlinekonten

Nutzerkonten bei Anbietern wie Amazon, iTunes oder Netflix werden auf unseriösen Darknet-Seiten ebenso zum Verkauf angeboten. Dasselbe gilt für entwendete Kreditkarten und Onlinebanking-Daten. Wer diese Angebote in Anspruch nimmt, kann sich eine Verurteilung wegen Datenhehlerei einhandeln. Hier kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

Handel mit gestohlenen Waren

Vom iPhone für einen Bruchteil des ursprünglichen Preises bis hin zur neuesten Spielekonsole zum halben Preis – auf unseriösen Marktplätzen im Darknet wird fast alles angeboten.

Wer gestohlene Güter kauft, kann jedoch wegen Hehlerei bestraft werden. In vielen Fällen gehen Richter zwar von einem geringeren Strafmaß aus, wenn der Betroffene nicht wissen konnte, dass die gekaufte Ware gestohlen war. Wer sich allerdings speziell ins Darknet eingeloggt hat, um günstige Markenware zu ergattern, wird kaum argumentieren können, dass ihm die Risiken nicht bewusst waren.

Ab wann riskieren Darknet-Nutzer, dass sie bestraft werden?

Besucher von Darknets müssen generell ab dem Kontakt mit Anbietern eines illegalen Angebots mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer sich nur aus Neugier kurz dort aufhält, dürfte nichts zu befürchten haben.

Auch kurzes Surfen kann gefährlich werden

Vorsicht ist geboten, wenn die Behörden begonnen haben, gegen einen Händler von illegalen Waren im Darknet zu ermitteln. In solchen Fällen müssen sich auch Darknet-Nutzer, die sein Angebot nur aufgerufen haben, möglicherweise verantworten.

Noch gefährlicher sind Darknet-Plattformen für den Tausch von Kinderpornografie. Bereits das bloße Betrachten von Kinderpornografie kann strafbar sein und eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zur Folge haben. Daher können auch Darknet-Nutzer in Schwierigkeiten geraten, die die betroffenen Seiten nur kurz besuchen.

Ist die Nutzung des Darknets als solche illegal?

Strafrechtliche Konsequenzen drohen somit nicht durch die Nutzung des Darknets selbst. Gefährlich sind stattdessen in erster Linie die unseriösen Angebote, die dort zu finden sind.

Wer vollkommen auf der sicheren Seite sein möchte, sollte auf jeden Link-Klick verzichten, wenn er auf unseriöse Angebote im Darknet stößt. Auch hier ist Vorsicht somit besser als Nachsicht.

Foto(s): ©Pexels/Sora Shimazaki

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