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Hacker - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Hacker - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Hacking?

Hacking bezeichnet im Prinzip das illegale Zugreifen auf fremde computer- und personenbezogene Systeme. Sogenannte „Hacker“ sind technisch versierte Personen, die sich Zugriff zu fremden Computern verschaffen. Damit wollen sie sich Einsicht in fremde Daten verschaffen und diese Daten unter Umständen unbefugt abspeichern.

Eine Einschränkung, welche Arten von Geräten manipuliert bzw. „gehackt“ werden können, gibt es nicht. Sowohl normale Computer als auch Fernseher, Mobiltelefone oder andere Smart-Home-Produkte können gehackt werden.

Warum kann Hacking gefährlich sein?

Nicht nur für Unternehmen kann es gefährlich werden, wenn Hacker Zugriff auf interne Daten erhalten. Auch für Privatpersonen kann ein Hackerangriff zum Albtraum werden: und zwar dann, wenn persönliche Daten geklaut und missbraucht werden. So kann man als Hacker mit erspähten Kreditkartendaten Konten leer räumen oder im Namen des Opfers unliebsame E-Mails verschicken. Sie sehen, mit persönlichen Daten lässt sich einiges anstellen, daher müssen sich auch Privatpersonen um Schutzmaßnahmen kümmern.

Ist Hacking strafbar?

Im deutschen Strafrecht gibt es zwar keinen Straftatbestand, der das Wort Hacking kennt. Allerdings sind das Opfer und sein Recht auf Selbstbestimmung nicht ungeschützt. So sind im Hinblick auf das Zeitalter der Technologien auch die entsprechenden Gesetze mitgewachsen. Im StGB sind jetzt mehrere Straftatbestände vorhanden, die sich um diese Materie drehen und entsprechendes Verhalten unter Strafe stellen.

Wichtigste Normen im Hinblick auf Cyberkriminalität sind

  • das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c),
  • das Ausspähen von Daten (§ 202a) sowie
  • das Abfangen von Daten (§ 202b)

Die Strafmaße für diese Art von Straftaten sind unterschiedlich hoch. Handelt es sich um einen leichteren Angriff bei zum Beispiel nicht enorm sensiblen Daten, kommt eine Geldstrafe in Betracht. In vielen anderen Fällen kann das Höchstmaß je nach Tatbestand und Umfang der Tat bei bis zu drei Jahren Gefängnis betragen.

Werden die Daten zusätzlich weiterverarbeitet und verändert, ist der § 303a Abs. 1 StGB heranzuziehen, der die Datenveränderung unter Strafe stellt. Auch hier kann die Höchststrafe bis zu zwei Jahre Gefängnis bedeuten.

Hat sich der Täter die Daten erschlichen und verwendet diese zum Beispiel, um unbefugt etwas zu bestellen oder sich einen sonstiges Vermögensvorteil zu beschaffen, kann auch der Tatbestands des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt sein.  

Wie kann man gegen Hacker vorgehen?

Grundsätzlich ist immer zu raten, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wenn es um den Schutz von sensiblen oder privaten Daten geht.

Benutzen Sie nicht ein und dasselbe Passwort für sämtliche Ihrer Accounts und prüfen Sie präzise, wann Sie sich wo angemeldet haben und von welchem Gerät aus. Oftmals erhält man E-Mails mit Angaben zur letzten Anmeldung. Diese sollten Sie sich genau durchlesen und prüfen, ob der Zugriff von Ihnen gestartet wurde.

Besonderheit bei den oben genannten Delikten ist, dass es sich um sog. Antragsdelikte handelt. Das bedeutet, dass sie nur verfolgt werden, wenn das Opfer einen Antrag diesbezüglich stellt. Hinsichtlich des Ausspähens und Abfangens von Daten kann die Staatsanwaltschaft auch selbstständig tätig werden, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Strafverfolgung groß ist. In diesem Fall wäre ein Antrag des Opfers nicht zwingende Voraussetzung.

Wenn Ihr PC gehackt wurde, sollten Sie Beweise sammeln. Solche können sein:

  • Rechnungen
  • Chat-Protokolle
  • Bilder

Sollten Ihre Daten veröffentlicht werden, ist es möglich, gegen den Webseitenbetreiber vorzugehen, um die Löschung des Posts zu verlangen.

Foto(s): ©Pixabay/TheDigitalWay

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