Das ändert sich für Autofahrer 2023

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch im neuen Jahr gibt es für Autofahrer wieder einige Neuheiten zu beachten. Ob Elektro-Kaufprämie, Führerscheinumtausch oder neue Vorgaben beim Verbandskasten. Im Folgenden stelle ich Ihnen die wesentlichen Änderungen vor: 

1. Förderung für Plug-in-Hybrid-Modelle fällt weg sowie reduzierte Kaufprämie für reine E-Autos

Ab dem 1. Januar 2023 endet für Plug-in-Hybride die staatliche Förderung, d.h. sie erhalten keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Wer sich ein reines E-Auto anschafft, muss mit einer reduzierten Kaufprämie rechnen:

  •  E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro Prämie (statt bisher 6.000 Euro) 
  • E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: 3.000 Euro Prämie (statt bisher 5.000 Euro)
  • E-Autos ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.

Außerdem sind Anträge auf finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Umweltbonus ab dem 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen möglich. 

2. Verbandskasten muss medizinische Masken enthalten

Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für Verbandskästen in Autos die neue DIN-Norm. Die eingeräumte Übergangsfrist endet zum 31. Januar 2023. Zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens im Pkw gehören nunmehr auch zwei Mund-Nase-Bedeckungen. Es genügen medizinische Masken, FFP2-Masken sind nicht erforderlich. Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten kostet dann fünf Euro Verwarngeld. Zehn Euro zahlt der Halter, wenn er einem anderen Fahrer das Fahrzeug ohne einen oder mit einem unvollständigen Verbandskasten überlässt.

3. HU-Plakette

Werfen Sie einen Blick auf Ihr Nummernschild, denn alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen TÜV-Plakette müssen 2023 gemäß §29 StVZO zur Hauptuntersuchung. Der Monat, in der die HU durchgeführt sein muss, ist an der mittig oben stehenden Zahl zu erkennen. Ist man mehr als zwei Monate über dem Zeitpunkt, zahlt man 15 Euro Bußgeld. Bei zwei bis acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei über 8 Monaten sind es 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

4. Führerscheinumtausch

Auch im neuen Jahr müssen einige Besitzer roter oder grauer Exemplare ihren "Lappen" gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Hintergrund ist die sogenannte dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union, wonach EU-weit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein sollen. 

2023 sind die Jahrgänge 1959-1964 an der Reihe. Zum Umtausch müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023.

Generell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, stufenweise umgetauscht werden. Genauere Informationen erhalten Sie im Artikel Führerscheinumtausch

5. Maut und Bußgeld in der Schweiz

Für 2023 ist in der Schweiz die Einführung einer E-Vignette geplant. Die Klebevignette wird aber auch weiterhin verwendet werden können. Die Kosten belaufen sich auf 40 Schweizer Franken oder 42 Euro und die Plakette ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig. 

Zudem soll 2023 (ein genauer Termin steht noch nicht fest) in Deutschland die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern möglich sein – und umgekehrt: Verkehrsverstöße von Schweizern in Deutschland begangen, können dann in der Schweiz vollstreckt werden.

Foto(s): Adobe Stock - Guillermo

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Schmitt

Beiträge zum Thema