Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen - was ist erlaubt?

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Der Campingboom ist in Deutschland ungebrochen, doch wohin mit dem Camper nach dem Urlaub? Darf man ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen im Wohngebiet parken? Und wenn ja, wie lange?  Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Wo dürfen Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen abstellen? 

Grundsätzlich dürfen Wohnmobile und Wohnwagen in Wohngebieten auf dort ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Dazu müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  1. Das Fahrzeug darf ein Gesamtgewicht von 7,5 t nicht übersteigen. 
  2. Es muss über eine entsprechende Zulassung verfügen, sprich eine gültige TÜV-Plakette haben. Fahrzeuge ohne TÜV dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
  3. Das Parkplatz-Schild darf nicht das Zusatzzeichen "Pkw" enthalten. Denn dann dürfen dort keine Wohnmobile oder Wohnwagen parken.
  4. Die Fahrzeuge dürfen nicht über die Parkflächenmarkierung hinausragen. Generell sollten Sie darauf achten, dass das Fahrzeug keine Verkehrszeichen verdeckt oder eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt (z. B. beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten). 

Auf Ihrem eigenen Grundstück spricht nichts gegen das Abstellen eines Wohnmobils oder Wohnwagens, selbst wenn dieser vorübergehend keine Zulassung hat.

Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken? 

Für Wohnmobile bis zu 7,5 t gibt es keine zeitliche Parkbeschränkung. Sie dürfen dauerhaft in Wohngebieten parken. Nur wenn das Fahrzeug dort so lange parkt, dass es nicht mehr unter den Gemeingebrauch fällt, wird es eine unerlaubte Sondernutzung. Hierfür ist – je nach Einzelfall – aber eine Parkdauer von mindestens sechs Monaten nötig. 

Wiegt der Camper mehr als 7,5 t dürfen Sie in Wohngebieten nicht von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen parken (§ 12 Absatz 3a StVO). 

Wie lange darf ein Wohnwagen im Wohngebiet parken? 

Beim Wohnanhänger ist zu unterscheiden, ob er alleine abgestellt wird oder an das Zugfahrzeug angekoppelt ist. Zusammen mit dem ziehenden Auto gelten die gleichen Regeln wie für ein Wohnmobil. Sie dürfen also grundsätzlich ausgewiesene Parkplätze nutzen – allerdings scheitern die Gespanne oft an den Längenbeschränkungen der Parkbuchten oder der Gewichtsgrenze fürs Gehweg-Parken. 

Wird der Wohnwagen alleine abgestellt, gilt: maximal zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen!

Sonderfall: Parken mit Saisonkennzeichen

Wenn das Wohnmobil oder der Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist, muss Folgendes beachtet werden: Das Fahrzeug darf nur in dem im Saisonkennzeichen ausgewiesenen Zeitraum im öffentlichen Raum geparkt werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Parken nicht gestattet.  

Was droht, wenn man widerrechtlich parkt?

Wer seinen Wohnwagen oder sein Wohnmobil falsch parkt, der muss mit den üblichen Bußgeldern rechnen oder damit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.



Foto(s): stock.adobe.com_makera

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