Das Behindertentestament

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Ein "Behindertentestament" ist eine spezielle Form eines Testaments, das darauf abzielt, die Bedürfnisse und die rechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Ziel ist es sicherzustellen, dass das Vermögen und die Versorgung angemessen verwaltet werden, um Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern.

Ein solches Testament kann verschiedene Aspekte umfassen, darunter Vorschriften zur Verwaltung von Vermögen, zur Verteilung von Nachlassgegenständen, zur Einsetzung von Vormundschaften oder Treuhandschaften sowie zur Sicherung von staatlichen Leistungen und Unterstützungen.

In diesem Artikel werde ich die Grundlagen eines „Behindertentestaments“ erläutern, die Bedeutung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sowie einige wichtige Überlegungen und Best Practices für die Erstellung eines solchen Dokuments.

1. Hintergrund und Bedeutung

Menschen mit Behinderungen haben oft spezifische Bedürfnisse, die es erforderlich machen, ihre Vermögens- und Versorgungsangelegenheiten sorgfältig zu planen. Ein „Behindertentestament“ ist eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass ihre Interessen geschützt sind und ihre Bedürfnisse auch über ihren Tod hinaus erfüllt werden können.

2. Elemente eines „Behindertentestaments“

Ein „Behindertentestament“ kann verschiedene Elemente enthalten, darunter:

  • Vermögensverwaltung: Es kann Anweisungen zur Verwaltung des Vermögens der Person mit Behinderungen enthalten, z.B. durch die Einsetzung eines Treuhänders.
  • Vermögensverteilung: Es legt fest, wie das Vermögen nach dem Tod der Person verteilt werden soll, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familienmitgliedern oder anderen Personen, die auf die Unterstützung angewiesen sind.
  • Vormundschaft oder Treuhandschaft: Es kann die Ernennung eines Vormunds oder Treuhänders für die Person mit Behinderungen festlegen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen auch nach dem Tod des Testators geschützt sind.
  • Sicherung staatlicher Leistungen: Ein wichtiger Aspekt eines „Behindertentestaments“ ist die Sicherung staatlicher Leistungen und Unterstützungen für die Person mit Behinderungen, insbesondere wenn sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.


3. Wichtige Überlegungen und Best Practices

Bei der Erstellung eines „Behindertentestaments“ gibt es einige wichtige Überlegungen und Best Practices zu beachten:

  • Beratung durch Fachleute: Es ist ratsam, sich von Fachleuten wie Anwälten, Finanzberatern oder Sozialarbeitern beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament den Bedürfnissen der Person mit Behinderungen und ihrer Familie entspricht.
  • Klare Anweisungen: Alle Anweisungen im Testament sollten klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Ein Behindertentestament sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Bedürfnissen und Umständen entspricht.
  • Einbeziehung von Familienmitgliedern: Es ist wichtig, auch die Bedürfnisse und Wünsche anderer Familienmitglieder zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ebenfalls von der Unterstützung der Person mit Behinderungen abhängig sind.

4. Abschließende Gedanken

Ein „Behindertentestament“ ist ein wichtiges Instrument, um die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Vermögens- und Versorgungsangelegenheiten angemessen verwaltet werden. Durch sorgfältige Planung und Beratung können Familien sicherstellen, dass ihre Liebsten auch nach ihrem Tod gut versorgt sind.

Die erfolgreichste Version des „Behindertentestamts“ lautet wie folgt: Der Mensch mit Behinderung wird Vorerbe, Nacherbe werden andere, vorrangig in der Regel die Geschwister, Die Vorerbschaft wirkt wie eine Käseglocke, die den Nachlass schützt. Nach dem Tod des Menschen mit Behinderung geht der Nachlass direkt an den Nacherben, Sozialhilfeträger und Gläubiger kommen nicht an den Nachlass dran. Die zweite Schutzglocke ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser hat den Auftrag, dem Menschen mit Behinderung nur das zuzuwenden, was über dem Grundniveau der Sozialhilfeleistungen liegt.

Das bedeutet:

Den Grundbedarf muss weiterhin der Sozialhilfeträger bedienen.

Nur die Extras oberhalb des Grundbedarfs zahlt der Testamentsvollstrecker aus dem Nachlass.

Der Sozialhilfeträger darf seine Leistungen nicht verweigern.

Der Sozialhilfeträger kann nach dem Erbfall nicht auf das Erbe zugreifen.

Der Sozialhilfeträger kommt auch nach dem Tod des Menschen mit Behinderung nicht an das Vermögen ran, dieses geht direkt auf den bestellten Nacherben über.

Hier ist viel zu tun. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Das „Behindertentestament“


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