Das Trennungsjahr

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Bevor man in der Bundesrepublik Deutschland einen Scheidungsantrag stellen kann, muss man zunächst das sogenannte Trennungsjahr durchlaufen. Hintergrund hierfür ist, dass die Ehe nicht leichtfertig aufgelöst werden soll. Beide Ehepartner sollen die Möglichkeit haben, es sich auch noch einmal anders zu überlegen. 

Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung der Ehepartner. Wichtig ist, dass die Trennung auch tatsächlich vollzogen wird, also: Trennung von Tisch und Bett. 

Das bedeutet einerseits eine räumliche Trennung, die auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden kann, anderseits aber auch die vollständige wirtschaftliche Trennung. Ab dem Trennungszeitpunkt soll jeder der Ehepartner für sich leben und wirtschaften. 

Um später Streit über den Trennungszeitpunkt zu vermeiden, sollte man den Trennungszeitpunkt dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, wenn beide Ehepartner auch nach der Trennung in der bisherigen gemeinsamen Wohnung verbleiben. Die Trennung kann man zum Beispiel durch ein Schreiben an den anderen Ehepartner dokumentiert werden.

Für den Fall, dass Sie die Trennung in der bisherigen Wohnung durchführen wollen, sollten Sie besonders darauf achten, dass es keinerlei Gemeinsamkeiten mehr gibt. 

Dazu gehören insbesondere getrennte Schlafzimmer, getrennte Mahlzeiten, aber auch keine Gefälligkeiten mehr für den anderen Ehepartner, wie das Waschen der Wäsche des anderen oder Einkäufe und Kochen für den anderen. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer könnte beispielsweise durch einen Nutzungsplan geklärt werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Video.


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