Datenschutzrechtsverstoß führt zur Einstellung des Bußgeldverfahrens

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Bußgeldbescheide häufig angreifbar – Datenschutzrechtsverstoß kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids und Einstellung des Bußgeldverfahrens führen 

  • Blitzer?
  • Abstandsmessung?
  • Laser?

Haben Sie seit dem Jahr 2019 einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (OWi) im Straßenverkehr erhalten? Lassen Sie diesen jetzt (erneut) prüfen! Es ist wahrscheinlich, dass Ihnen ein Schadenersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO zusteht. Solange noch keine Rechtskraft vorliegt, besehen gute Chancen, dass auch Ihr Bußgeldverfahren aufgrund eines Datenschutzverstoßes eingestellt wird oder aber das Bußgeld reduziert wird und/oder auf die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg verzichtet wird. Aber auch wenn Ihr Bußgeldverfahren schon rechtskräftig abgeschlossen und Sie bereits Ihr Fahrverbot angetreten haben, können wir mit einem Gnadengesuch die Aufhebung der Entscheidung im Bußgeldverfahren sowie die Herausgabe Ihres Führerscheins beantragen.

Datenschutz immer wichtiger – Auch Bußgeldbehörden haben sich an Vorschriften des Datenschutzrecht zu halten 

Der Grundsatz der Datenminimierung erlangt immer größerer Bedeutung. Danach ist die Verarbeitung von Daten auf das für die Zweckerreichung notwendige Maß zu beschränken und sie muss erforderlich sein, z.B. um eine Aufgabe wahrzunehmen, die im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 6 DSGVO).

Bußgeldstellen wollen jedoch effizient arbeiten, dies jedoch in vielen Fällen auf Kosten des Datenschutzes. Gleichzeitig mit dem Verschicken eines Anhörungsbogens wird sehr vielen Fällen eine Anfrage an das Fahreignungsregister gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch noch unklar, ob der angehörte Betroffene überhaupt der Fahrer war. Im Zeitpunkt der Anfrage an das Fahreignungsregister war es für die Bußgeldstelle somit noch völlig unerheblich, ob bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister des Betroffenen existieren. Die Anforderung dieser Daten war also zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich im Sinne von § 30 I Nr. 2 StVG sowie Art. 6 DSGVO und damit datenschutzrechtlich unzulässig.

Massenhafte Datenschutzverstöße – Jetzt mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts Rechte gegenüber Bußgeldstellen geltend machen  

Dieser erhebliche Datenschutzrechtsverstoß führt in vielen Fällen zur Einstellung des Bußgeldverfahrens.

Entscheiden und für viele Betroffene besonders wichtig ist, dass der Datenrechtsverstoß nicht nur Auswirkungen auf den Bußgeldbescheid selbst haben kann, sondern den Betroffenen grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO zustehen.

Insbesondere öffentliche Stellen haben sich an die Datenschutzgrundverordnung zu halten. Dabei sollten sich insbesondere Behörden, die Bürgerinnen und Bürgern eines Fehlverhalten vorwerfen und dieses bestrafen wollen, in einem besonderen Maße an ihre Verpflichtungen halten. Da dies in sehr vielen Fällen nicht der Fall war und ist, sollten Betroffene nicht davor zurückschrecken, ihre Rechte geltend zu machen. Hier kann ein erfahrener Anwalt helfen.

Datenrechtsverstoß der Bußgeldbehörde kann bis zu 5.000,00 € Schadenersatz bringen

Fraglich ist dabei meistens nur in welcher Höhe dieser Schadenersatzanspruch besteht. Dabei sind bis zu 5.000,00 als Ausgleichszahlungen möglich. Bei den Verstößen gegen die Grundsätze der DSGVO ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Bagatellverstöße handelt.

Lassen sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid auf einen Datenschutzrechtsverstoß prüfen. Wie sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt hat, handelt es sich nicht Einzelfälle. Die vorstehenden Datenschutzrechtsverstöße liegen leider bei fast jedem Bußgeldbescheid vor.  Informieren Sie sich bei uns über Ihre Möglichkeiten. Ich berate Sie gerne.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei Himmelreither



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