Einstellung des Krankengelds bei Auslandsaufenthalt

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Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse bei einem Auslandsaufenthalt. Dies gilt auch für den Bezug von Krankengeld. Problematisch wird dies etwa, wenn Versicherte während einer „Krankschreibung“ einen Auslandsurlaub antreten wollen. Von den Krankenkassen wird dann meist pauschal behauptet, Krankengeld gäbe es bei einem Auslandsaufenthalt nicht. 

Was die Kassen dabei gern verschweigen ist, dass diese gem. § 16 Abs. 4 SGB V den Auslandsaufenthalt genehmigen können, sodass für die Dauer des Urlaubs dann weiterhin Krankengeld gezahlt werden muss. Oft wird zur Ablehnung der Genehmigung dann argumentiert, der Urlaub verzögere die Heilung, insbesondere weil die ärztliche Versorgung im Ausland schlechter sei. 

Nach einer neuen Rechtsprechung des BSG müssen die Kassen die Genehmigung aber im Regelfall erteilen, zumindest für einen Aufenthalt im EU-Ausland. 

Das BSG führt hierzu aus, dass Gründe für eine Versagung der Zustimmung zum Auslandsaufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU eng zu handhaben sind. Das Zustimmungserfordernis hat die Funktion, die Kasse über den Auslandsaufenthalt zu informieren und ermöglicht ihr dadurch die Prüfung bzw. 

Kontrolle, ob die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld beim Auslandsaufenthalt (fort-)bestehen oder ob sich Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch ergeben. Liegen die Voraussetzungen für einen Krankengeldanspruch aber unzweifelhaft vor, bestehen keine rechtlichen Anknüpfungspunkte, die der Zustimmung entgegenstehen könnten (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 2019 – B 3 KR 23/18 R –). 

Insbesondere wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass keine Einwände gegen den Urlaub vorliegen, ist eine Ablehnung der Kasse somit kaum rechtlich haltbar.

Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen auch eine Zustimmung zu einem Auslandsaufenthalt verweigert, wenden Sie sich gerne an mich. Ich bin Ihnen dann bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt und der Weitergewährung von Krankengeld behilflich. 


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